26. August 2009

Blickfang effektiver Jahreszins

Urteil des OLG Köln vom 26.06.2009, Az.: 6 U 4/09

Für Blickfangwerbung genügt es, wenn durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen des beworbenen Angebots aufmerksam gemacht wird, um Irrtümer auszuschließen. Der in diesem Fall beworbene Privatkredit mit der Aussage "ab 4,44 % eff.p.a." hat kein Irreführungspotential, da auch ohne Hinweis deutlich wird, dass das Angebot nicht vollständig beschrieben wird und der Kredit je nach Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und nur im günstigsten Fall zu dem Jahreszins ausgegeben wird.
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24. August 2009

Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08

Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
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24. August 2009

Drohung mit Strafanzeige – Urteil gegen Abzocke

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08 Die Richter des LG Mannheim entschieden, dass die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die in Wirklichkeit überhaupt nicht bestehen, unzulässig ist. Im vorliegenden Prozess ging es um eine Firma, die auf ihrer Internetseite kostenlose Software-Progamme zum Download angeboten hat. Für den vermeintlich kostenlosen Download-Vorgang musste sich der Nutzer lediglich mit seinem Namen und seiner Email-Adresse anmelden. Später erhielten die Nutzer jedoch eine Zahlungsaufforderung für das Herunterladen. Auf die tatsächlichen Kosten wurde allerdings nur sehr unfällig hingewiesen. Um auch Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, zur Kostenbegleichung zu bewegen, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
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24. August 2009

Von nichtadeligen Namensträgern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2009, Az.: 16 U 21/09

Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
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24. August 2009

Kinder und Tauschbörsen – Haftung der Eltern?

Urteil des LG Köln vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08

Wer den Mitgliedern seines Haushalts einen Internetzugang zur Verfügung stellt und dadurch die Teilnahme an Musiktauschbörsen ermöglicht, hat aufgrund dieses Risikos Prüf- und Handlungspflichten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, es Kindern ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik herunterzuladen. Als weitere wirksame Maßnahmen hätten ein eigenes Benutzerkonto für die Kinder mit eingeschränkten Rechten sowie eine Firewall, die Downloads von Daten aus dem Computer verhindert, eingerichtet werden müssen.
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21. August 2009

Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az. 4 U 23/09 Wieder einmal hat ein Gericht festgestellt, dass eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Abmahnungen rechtswidrig ist. Die Richter erkannten an, dass bei Mehrfachabmahnungen nicht das Wettbewerbsinteresse des Abmahnenden im Vordergrund steht, sondern lediglich das Interesse Gebühren erzielen zu wollen. Ein derartiges Verhalten wiederspricht dem eigentlich Zweck einer Abmahnung, nämlich den allgemeinen Wettbewerb zu schützen.
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21. August 2009

Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft

Beschluss des BayVGH vom 11.08.2009, Az.:  NE 09.1378

Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
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21. August 2009

50 Cent-Tombola rechtswidrig

Beschluss des VG Düsseldorf vom 16.07.2009, Az.: 27 L 415/09

Eine Online-Tombola stellt auch dann ein verbotenes Glücksspiel dar, wenn die Lose nur 50 Cent kosten. Zwar wird die Erheblichkeitsschwelle von 50 Cent pro Teilnahme an Glücksspielen bei Kauf eines Loses nicht überschritten; es ist jedoch darauf abzustellen, dass Teilnehmer an der Tombola mehrere Lose kaufen, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Folglich wird im Regelfall der Betrag von einem halben Euro und damit die Erheblichkeitsgrenze überschritten.
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21. August 2009

Versandkostenangabe nach Einleitung der Bestellung nicht ausreichend

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 73/09

Wenn in Online-Shops die Versandkosten zwar vor Abschluss der Bestellung aber erst nach Beginn des Bestellvorganges dem Verbraucher angezeigt werden, erfüllt das nicht das Gebot der Preiswahrheit und -klarheit. Der Verkäufer muss vor Beginn des Bestellvorganges über die genauen Versandkosten informiert werden, auch wenn er sich nach Einleitung der Bestellung noch nicht rechtlich gebunden hat. Das Darstellen abstrakter gestaffelter Preise nach Kubikmeter der Ware im Vorfeld der Bestellung ist nicht ausreichend, da der Kunde nicht verlässlich daraus die Preise kalkulieren und ableiten kann.
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20. August 2009

Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.03.2009; Az.: 3 U 159/08

Weist ein Werbemittel mehrere Wettbewerbsverstöße auf, so ist ein mehrwöchiges Zuwarten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Fertigstellung eines Gutachtens bezüglich des ersten Verstoßes für den zweiten Verstoß dringlichkeitsschädlich, wenn für diesen kein weiterer Ermittlungsbedarf mehr besteht. Vielmehr muss dann in getrennten Verfahren gegen beide Verstöße nacheinander vorgegangen werden. Ansonsten setzt sich der Antragssteller dem Risiko aus, dass es ihm nicht dringend mit der Angelegenheit sei und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen ist.
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