18. November 2009

Grenzüberschreitende Preise für Arzneimittel

Urteil des EuGH vom 06.10.2009, Az.: C-501/06

Im Parallelhandel mit Arzneimitteln ist es nicht erlaubt, mit inländischen Großhändlern eine Vereinbarung zu schließen, in der unterschiedliche Preise festgelegt werden. Bei einem Weiterverkauf eines erstattungsfähigen Arzneimittels an Apotheken und Krankenhäuser im Inland sollen niedrigere Preise verlangt werden als bei einem Export in einen anderen Mitgliedstaat.
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17. November 2009

THINKING AHEAD keine Marke für Vordenker

Urteil des EuGH vom 17.11.2009, Az.: T-473/08

Der Marke THINKING AHEAD fehlt aufgrund ihrer Zusammenstellung und der vom (englischsprachigen) Publikum zugemessenen Bedeutung jegliche Unterscheidungkraft als zuordenbare Kennzeichnung im Bereich von Sport- und Bildungsveranstaltungen. Da die Bedeutung der Worte als allgemeine Aussage bezüglich des generellen Nutzens von physischer und psychischer Weiterbildung verstanden wird, begründen sie keine Markeneintragung.
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17. November 2009

Schriftverkehr rechtfertigt keine Terminsgebühr

Beschluss des BGH vom 21.10.2009, Az.: IV ZB 27/09

Reiner Schriftverkehr ohne eine tatsächliche Besprechung ist keine ausreichende Begründung für das Erheben einer anwaltlichen Terminsgebühr. Ein außergerichtlicher Austausch über moderne Kommunikationsmittel wie E-Mails ist keine Besprechung im Sinne des RVG und bedingt damit nicht den Leistungsausgleich einer Terminsgebühr.
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17. November 2009

Informationen der eigenen Webseite

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 251/09

Ein Autor hat es zu dulden, wenn Zitate von seiner privaten Webseite in Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit gebracht werden, sofern dadurch keine verzerrte Tatsachenbehauptung zu Stande kommt.
Material, das öffentlich zugänglich ist, darf von der Presse in die Berichterstattung eingebunden werden, ohne dass eine besondere Einwilligung erforderlich wäre.
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16. November 2009

Talking to Addison

Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 38/07 Der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, kann gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG ab dem 5.000. verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplar des übersetzten Werkes eine zusätzliche Vergütung beanspruchen, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt. Besondere Umstände können es als angemessen erscheinen lassen, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu senken.
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16. November 2009

Marktabgrenzung im Versicherungsbereich

Beschluss des BGH vom 23.06.2009, Az.: KVR 57/08

Wenn das Beschwerdegericht deutliche Zweifel an der Marktabgrenzung des Bundeskartellamtes äußert und diesen entscheidende Bedeutung zukommt, kann im Bezug auf die Marktabgrenzung keine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden. Zwischen Beschwerdebegründung und mündlicher Verhandlung sind über 7 Monate vergangen, in denen sich mit dem Thema auseinander gesetzt werden konnte, da es bislang an einer exakten Abgrenzung sachlich relevanter Märkte im Versicherungsbereich gefehlt hat.
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16. November 2009

Kein österreichisches Banken-Kartell

Urteil des EuGH vom 24.09.2009, Az.: C-125/07

In Österreich haben sich Banken zu inhaltlich umfassenden  und organisatorisch eng vernetzten regelmäßigen Treffen verabredet, wo das Verhalten auf dem Markt der Bankprodukte und -dienstleistungen abgesprochen wurde. Dieses Kartell erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates und bewirkt eine Abschottung des Marktes auf nationaler Ebene, da eine wirtschaftliche Verflechtung verhindert wird.
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16. November 2009

Jeder zahlt für seine Taten

Urteil des EuG vom 30.09.2009, Az.: T-161/05

Überträgt die Muttergesellschaft ihre Betriebssparte Monochloressigsäure an eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die wiederum kurz darauf an einen Dritten veräußert wird, können dadurch Sanktionen im einem Kartellverfahren nicht abgewendet werden. Muttergesellschaft und Erwerber bleiben zwei Gesellschaften mit unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten, die nicht gleich zu behandeln sind, wenn es die Situation nicht ergibt. Da die Muttergesellschaft mit der Kommission zusammenarbeitet, steht ihr eine niedrigere Festsetzung der Geldbuße zu.
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13. November 2009

Rücksendekosten des Verbrauchers müssen ausdrücklicher Vertragsbestandteil sein.

Urteil des LG Dortmund vom 26.03.2009, Az.: 16 O 46/09

Eine Klausel über die Rücksendekosten des Verbrauchers, die nach den gesetzlichen Richtlinien vertraglich bestimmt werden kann, muss ausdrücklich Teil eines Vertrages werden.
Eine Erklärung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne besonderen Hinweis auf den Unterschied zur gesetzlichen Grundregelung, ohne den Verbraucher vor die Wahl der Annahme zu stellen, ist wettbewerbswidrig, da eine Irreführung des Verbrauchers verursacht wird.

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13. November 2009

„WM 2010“ nicht FIFA-exklusiv

Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH zum Urteil I ZR 183/07 vom 12.11.2009

Als Organisator hat die FIFA nicht das alleinige Recht auf jede wirtschaftliche Nutzung von ihr organisierter Sportveranstaltungen. Die Marken und Markennutzung Ferreros, Sammelbildchen ihren Produkten beizulegen, beeinträchtigt die wirtschaftliceh Nutzung auf Seiten der FIFA nicht und führt auch zu keiner Irreführung des Verkehrs.
Die FIFA hat keinen Anspruch auf Markenlöschung gegen Ferrero.
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