03. November 2009

1,3 Geschäftsgebühr bei AGB-Abmahnungen im Sinne des UWG üblich

Urteil des LG München I vom 16.07.2009, Az.: 4 HK O 4239/09

Bei einer Abmahnung wegen unlauterer Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile ist das Erheben einer 1,3 Geschäftsgebühr üblich.
Im vorliegenden Fall war die Abmahnung gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten beim Verkauf von Reitsportartikeln auf der Internetplattform eBay gerichtet. Der Beklagte nutzte ein abgelaufenes amtliches Muster und schränkte die Rechte der Verbraucher im Bereich unvollständiger Lieferungen, Rückgaberechte und Irrtümer von der Beklagtenseite unzulässig einseitig ein.  ...
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03. November 2009

Stumme Verkäufer haften nicht für Zeitungsdiebstahl

Pressemitteilung Nr. 222/2009 des BGH vom 30.10.2009, Az.: I ZR 180/07 und I ZR 188/07

Ungesicherte Verkaufshilfen sind, auch wenn sie dem "Kunden" die Möglichkeit des entgeltlosen Produkterwerbs bieten, nicht gleichwertig eines wettbewerbswidrigen Verschenkens des Produktes.
Da der Anbieter die Personen sogar davor warnt sich die Zeitung ohne Bezahlung zu nehmen, liegt keine Wettbewerbsstörung vor.
Die Gefahr andere Anbieter aus dem Markt zu drängen besteht nicht.
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03. November 2009

Persönlichkeitsrechtsverletzung Boris Beckers in fiktiver Zeitung

Pressemitteilung Nr. 223/2009 des BGH zum Urteil I ZR 65/07 vom 29.10.2009

Das Persönlichkeitsrecht von Boris Becker, als Person der Zeitgeschichte, wird nicht durch das Verwenden eines ausdrucksneutralen Bildes von ihm  verletzt, wenn es als Teil eines Testexemplars den Zweck hat die Öffentlichkeit im Wege der Werbung über eine neue Zeitung zu informieren.
Sobald eine vollständige Ausgabe existiert ist es jedoch beeinträchtigt, da diese für den Verwender eine Alternative darstellt.
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03. November 2009

Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Garantie ohne Detail-Informationen

Urteil des OLG Hamm vom 13.08.2009, Az.: 4 U 71/09

Wer im Internet  mit einer Garantieleistung wirbt, muss den potentiellen Kunden auch vor Vertragsabschluss über gesetzliche Gewährleistungspflichten und die genauen Bedingungen der in der Werbung erwähnten Garantieleistung informieren.
Bei der vorliegenden Werbung für Druckerpatronen im Internet ist die Aussage "3 Jahre Garantie" ohne weitere Informationen nicht ausreichend.

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02. November 2009

Keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Beschluss des KG Berlin vom 26.10.2009; Az.: 5 W 217/08

Liegt eine Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander agierender Gläubiger zur Geltendmachung von Rechten gegen denselben Wettbewerbsverstoß eines Gläubigers vor, so kann allein dadurch keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche angenommen werden. Der zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwalt kann das Vorgehen seiner Mandanten nur dann abstimmen, wenn diese ihn von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
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02. November 2009

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung führt zu Schadensersatzpflicht

Urteil des AG Waldshut-Tiengen vom 30.10.2009, Az.: 3 C 207/09

Wird ein Gewerbetreibender mit unberechtigten Unterlassungsansprüchen konfrontiert, so liegt darin ein Einriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ohne Grund gestört. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Gewerbetreibenden von dem auch jene Kosten erfasst sind, die dem Gewerbetreibenden durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der gegen ihn gerichteten Ansprüche entstanden sind.
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02. November 2009

Räucherlachs – tiefgefroren oder aufgetaut?

Urteil des VG Stuttgart vom 16.07.2009, Az.: 4 K 4277/08

Fertig verpackter Räucherlachs ist dann mit der Angabe "aufgetaut" zu versehen, wenn die Unterlassung - nach allgemeiner Verkehrsauffassung - beim Verbraucher einen Irrtum herbeiführen würde. Bei fertig verpacktem Räucherlachs ist jedoch keine einheitliche Verkehrsauffassung auszumachen, da ein Gefrieren des Räucherlachses ausschließlich aus produktionstechischen Gründen, nicht zur Haltbarmachung erfolgt. Unterbleibt eine Kennzeichnung als "aufgetaut", so wird damit beim Verbraucher ein Irrtum erregt und deshalb gegen § 4 Abs. 5 LMKV verstoßen.
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02. November 2009

Unwahre und irreführende Lieferzeitangaben

Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 74/09

Das Bewerben von Produkten in einem Online-Shop als lieferbar ist dann irreführend, wenn das Produkt zu diesem Zeitpunkt weder vorrätig ist, noch innerhalb der ausgelobten Frist geliefert werden könnte. Insbesondere bei Angeboten im Internet erwartet der Verkehr, dass aufgrund der ständigen Aktualisierbarkeit die dort beworbene Ware auch tatsächlich lieferbar ist. Sind Zusagen über die Lieferbakeit nicht tagesaktuell, so rufen sie beim Verbraucher eine relevante Fehlvorstellung hervor, die zur Wettbewerbswidrigkeit führt.
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02. November 2009

Gutscheingewährung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zulässig?

Beschluss des LG Darmstadt vom 12.08.2009, Az.: 22 O 400/08

Ein Gutscheinmodell einer mit Drogeriemärkten verbundenen Apotheke, bei welchem der Kunde bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente über in den Drogeriemärkten ausliegende Freiumschläge einen Einkaufsgutschein über 3 € in der Drogerie erhält, verstößt weder gegen Wettbewerbsrecht, noch gegen Arzneimittelvorschriften oder gegen gesetzliche Preisvorschriften.
Das Modell ist nicht geeignet, den Kunden unsaschlich zu beeinflussen und eine Gesundheitsgefährdung zu bewirken, da die Gutscheine ausschließlich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt werden.
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30. Oktober 2009

Es ist doch nur ein Spiel!

Urteil des LG Köln vom 29.07.2009, Az.: 28 O 180/08

Begleitende und anleitende Bücher für Rollenspielen haben im Sinne des Urheberrechts den erforderlichen Werkcharakter als Sprachwerk, sie haben einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgehalt in Kombination mit der nötigen Gestaltungshöhe. Um festzustellen, ob eine unfreie Benutzung des Erstwerks vorliegt, müssen die Werke an den fraglichen Textstellen miteinander verglichen werden. Zwischen den streitgegenständlichen Bücher besteht auch kein Fortsetzungszusammenhang. Sollte dieselbe Quellbuchstruktur verwendet worden sein, so muss auch dies durch exakten Vergleich nachgewiesen werden.
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