02. Juni 2009

Marke als solche verwenden!

Beschluss des BPatG vom 04.02.2009, Az.: 28 W (pat) 104/08

Stellt eine Marke, ein geläufiges Wort der englischen Sprache, eine bloße sachbezogene Warenangabe dar, so ist sie zu löschen. Die Bezeichnung muss als solche nicht verwendet worden sein; dass sie sich dazu eignet, ist ausreichend. Eine Löschung kann ausgeschlossen werden, wenn die Marke sich infolge intensiver Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Es fehlt hier aber an der markenmäßigen Verwendung.

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02. Juni 2009

Wunder gibt es immer wieder

Urteil des LG Köln vom 31.10.2008, Az.: 81 O 150/08

Wunder versprechende Werbeanzeigen, insbesondere für Schlankheitsmittel, können grob irreführend sein. Entscheidend ist hier die Ausgestaltung, da kein Ansatz von Nachprüfbarkeit erkennbar, die Echtheit der Vorher-Nachher-Bilder anzuzweifeln und die Anzeige vollständig anonym gehalten ist. In dieser Form handelt es sich um einen offenkundigen und nicht zu relativierenden Betrugsversuch.

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02. Juni 2009

Kein eigenes Beschwerderecht

Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2009, Az.: 6 W 39/09

Dem Anschlussinhaber, der bei richterlicher Entscheidung über die Art der Auskunftserteilung unbekannt ist, ist kein eigenes Beschwerderecht einzuräumen. Denn durch die richterliche Gestattung der Offenbarung der Identität wird er nicht direkt belastet.

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29. Mai 2009

Levi’s rotes Stofffähnchen

Urteil des BGH vom 05.11.2008, Az.: I ZR 39/06

a) Ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer Gesamtaufmachung (hier: rotes Stofffähnchen an der Tasche einer Jeans-Hose), setzt voraus, dass dieser Bestandteil isoliert markenmäßig benutzt wird und sich diese Funktion nicht erst durch ein weiteres Kennzeichen ergibt (hier: rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI'S).
b) Für die Beurteilung des Gesamteindrucks der eingetragenen Marke ist die Registereintragung maßgeblich und nicht der konkrete Eindruck aufgrund der Anbringung der Klagemarke auf Produkten. (...)
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28. Mai 2009

Modernes und einfaches Patentrecht

Pressemitteilung des BMJ vom 28.05.2009

Das Patentrecht soll durch Änderungen bei der Anmeldung, dem Rechtsmittelsystem und dem Verfahren bei der Arbeitnehmererfindung einfacher und moderner werden. Wesentliche Neuerungen betreffen das Nichtigkeitsverfahren, in dem das Gericht künftig auf für die Entscheidung erhebliche Fragen, die noch nicht erörtert wurden, hinweisen muss. Zur Beschleunigung des Berufungsverfahrens soll nach dem Vorbild der ZPO eine Beschränkung auf die Überprüfung von Fehlern in der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgen.

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28. Mai 2009

Keine „pro-aktive“ Prüfpflicht

Urteil des PfalzOLG vom 14.05.2009, Az.: 4 U 139/08

Die Prüfpflicht eines Betreibers einer Internetplattform geht nicht so weit, dass dieser "pro-aktiv", also anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen suchen muss. Da das Forum nur dem Hochladen von Fotografien dient und dieses Geschäftsmodell von der Rechtsordnung in dieser Form gebilligt wird, kommt eine einschränkungslose Prüfpflicht nicht in Frage.

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28. Mai 2009

Fünf sind erlaubt

Beschluss des LG Darmstadt vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09

Ein Rechteinhaber kann grundsätzlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internettauschbörsen einen Einsichts- und Auskunftsanspruch geltend machen. Die Verletzungshandlungen müssen dabei aber einem gewerblichen Ausmaß entsprechen, was nach dem konkreten Einzelfall beurteilt wird. Die Bagatellgrenze liegt bei fünf vorgehaltenen Filmen in zeitlich engem Zusammenhang.

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28. Mai 2009

Keine Sportwetten in Brandenburg

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2009, Az.: 1 S 93/08

Landesrechtliche Regelungen zur Suchtbekämpfung sollen eine gewisse Attraktivität und Erreichbarkeit des staatlichen Glücksspielangebots aufzeigen, um die beabsichtigte Kanalisierung des Spieltriebs mit einer akzeptierten Ansprache der Bürger umzusetzen. Internetdienstleistungen im Bereich der Sportwetten durch Private in einer Spielhalle entsprechen nicht diesen Zielen.

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28. Mai 2009

Keine Sportwetten in NRW

Beschluss des OVG NRW vom 18.02.2009, Az.: 4 B 298/08

Die Sportwettenvermittlung in ortsfesten Annahmestellen ist aufgrund der von ihr aus gehenden konkreten Gefahr im Rahmen der Spielsucht und deren Folgen zu untersagen. Verschiedene gesetzliche Regelungen einzelner Glücksspielbereiche können erforderlich, geeignet sowie hinreichend sachlich gerechtfertigt sein und liegen in den Grenzen des gesetzgeberischen Spielraums.

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27. Mai 2009

Verzockt

Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08

Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.

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