13. Februar 2020

Aktualisierung von Nutzungsbedingungen durch Pop-Ups

Über einem Smartphone leuchtet Terms of Use
Beschluss des OLG Dresden vom 17.11.2019, Az.: 4 U 1471/19

Zur Frage, ob aktualisierte Nutzungsbedingungen durch den Einsatz von Pop-Ups wirksam in bestehende Vertragsverhältnisse eingebunden werden, erteilte das OLG Dresden zweitinstanzlich nun in einem Beschluss seine Zustimmung. Dem Gericht zufolge ist dem Klicken auf einen „ich-stimme-zu“-Button ein zur Einbindung ausreichender Erklärungsgehalt beizumessen. Auch stehe der Umstand, dass lediglich vorformulierte Textbestandteile zur Abgabe der Erklärung benutzt wurden, einer wirksamen Einbindung nicht entgegen.

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12. Februar 2020

Wettbewerbsrecht: Zuvorkommen auf dem inländischen Markt

Gelbe Sneaker vor einem pinken Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.12.2019, Az.: 6 U 83/18

Wird ein Produkt zunächst nur im Ausland vertrieben, ist der Zeitpunkt des Eintritts in den inländischen Markt für den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) maßgeblich. Demnach fehlt es bereits an einer Nachahmung, wenn das beanstandete Produkt vor dem klägerischen Erzeugnis auf dem inländischen Markt angeboten wurde. Das Zuvorkommen auf dem inländischen Markt ist in diesem Fall grundsätzlich keine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Wettbewerbs.

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11. Februar 2020

Irreführend: Basispreis angeben, Topmodell abbilden

Autos stehen geparkt in einer Reihe nebeneinander
Urteil des LG Köln vom 18.07.2018, Az.: 84 O 31/18

Die Werbung eines Autohauses für einen PKW wurde vom LG Köln als irreführend eingestuft. Zu sehen war das, um Sonderausstattungen ergänzte, Modell eines PKWs. Der zusätzlich genannte Preis bezog sich jedoch auf eine, in der Werbung nicht bildlich dargstellte, Basisausstattung des Modells. Diese Art von Werbung sei, dem Gericht nach, gegenüber Verbrauchern unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 PAngV unzulässig, da lediglich ein Preisbestandteil, nicht jedoch der Gesamtpreis des dargestellten Modells, genannt würde.

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07. Februar 2020

E-Mail-Dienst „Gmail“ ist kein Telekommunikationsdienst

Geöffneter Brief mit @ Zeichen als Inhalt
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 05.02-2020, Az.: 13 B 1494/19

Selbst wenn ein E-Mail-Dienst, wie Gmail, beim Versenden und Empfangen von Nachrichten aktiv tätig wird, indem den E-Mail-Adressen die entsprechende IP-Adresse zugeordnet wird oder die Nachrichten in das Internet eingespeist oder aus dem Internet empfangen werden, um sie den Empfängern zuzustellen, ist der Dienst nicht als Telekommunikationsdienst einzustufen. Das Funktionieren von Gmail wird wesentlich von Internetzugangsanbietern der Absender und Empfänger sichergestellt. Diese Tätigkeit ist dem E-Mail-Dienst darüber hinaus nicht zurechenbar.

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06. Februar 2020

Comicfigur „Galupy“ ist nur Ware und kein Werk

Boom-Schriftzug in Comic-Art vor mehrfarbigen Hintergrund.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2019, Az.: 312 O 301/18

In einem Streit über das Bestehen eines Werktitels im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zwischen dem Zeichner der Comicfigur „Galupy“ und einer Spielzeugherstellerin, entschied das LG Hamburg gegen den Zeichner. Der Einschätzung des Gerichts nach, fehle es der Comicfigur „Galupy“, trotz vielfacher Auftritte in Magazinen und anderen Medien, an einer hinreichenden Bindung an ein Werk im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Ohne diese Bindung sei „Galupy“ dem Gericht nach, als Ware, nicht jedoch als schützenswertes Werk einzustufen und somit vom Werktitelschutz ausgenommen.

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06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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06. Februar 2020

„StreamOn“-Tarif der Telekom europarechtswidrig? – EuGH soll Klarheit schaffen

Mann hält Tablet mit Musik- und Videostreaming in den Händen
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Köln vom 21.01.2020, Az.: 9 K 4632/18

Bei der Zubuchoption „StreamOn“ zu Mobilfunkverträgen der deutschen Telekom willigt der Endkunde in eine Breitbandlimitierung für Videostreaming ein. Allerdings kann er die Zubuchoption und die Breitbandlimitierung jederzeit deaktivieren und reaktivieren.

Doch es bleiben offene Fragen: Müssen Vereinbarungen über Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen? Ist die Breitbandreduzierung eine zulässige Verkehrsmanagementmaßnahme? Und schränkt die Breitbandreduzierung Nutzer in ihren Rechten ein?

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30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Vertrag mit Kugelschreiber und zwei Händen
Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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29. Januar 2020

Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

Frau mit einer Sonnenbrille schaut schockiert und hält sich schützend die Hand vor ihr Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.12.2019, Az.: 2-03 O 4/19

Der Schutz der Privatsphäre kann entfallen, wenn man diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und dadurch private Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies gilt jedoch nur in dem Umfang, indem die Privatsphäre konkret geöffnet wurde. Sind die Bildnisse kontextneutral, können sie auch in neuem Zusammenhang verwendet werden.

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27. Januar 2020 Top-Urteil

Bewertungsportal „yelp.de“ darf Bewertungsdurchschnitt auf „empfohlene“ Beiträge stützen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 14.01.2020, Az.: VI ZR 496/18 (u.a.)

Durch die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ behauptet oder verbreitet das Bewertungsportal keine unwahren Tatsachen. Der Nutzer entnimmt der Darstellung, dass lediglich „empfohlene“ Bewertungen für die Durchschnittsberechnung ausschlaggebend waren und die Angabe der Anzahl sich darauf bezieht. Diese Bewertungsdarstellung ist darüber hinaus von der Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt, da ein Gewerbetreibender öffentliche Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinnehmen muss.

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