14. April 2020

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

Fototermin
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2020, Az.: 2 A 11539/19.OVG

Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Fotos seiner Person aus einem Schuljahrbuch, wenn er freiwillig bei einem entsprechendem Fototermin fotografiert wurde. Einer Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Schuljahrbuch bedürfe es nach dem Kunsturhebergesetz nicht, weil Fotos in einem Schuljahrbuch aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Bei einer Abwägung der wechselseitigen Interessen sei das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Verhältnis zum Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Klassenfotos in einem Jahrbuch nur geringfügig beeinträchtigt worden. Der Kläger sei im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation fotografiert worden und habe zumindest konkludent in die Aufnahmen eingewilligt, die weder unvorteilhaft noch ehrverletzend seien.

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14. April 2020

Streit um „Die unendliche Geschichte“: Sieg für die Erben von Michael Ende

Zeitspirale
Urteil des OLG München vom 21.03.2019, Az.: 29 U 2105/18

Sofern der Autor eines literarischen Werks neben den Verfilmungsrechten auch Merchandisingrechte überträgt, so bedeutet dies nicht automatisch, dass dem Vertragspartner auch von der Verfilmung unabhängige Merchandisingrechte übertragen werden sollen. Der Kläger hatte behauptet, der Autor Michael Ende hätte ihm umfassende Vermarktungsrechte vertraglich zugesichert. Den Verträgen lassen sich jedoch lediglich ein Verfilmungsrecht sowie auf die Verfilmung bezogene Merchandisingrechte entnehmen. Von der Verfilmung unabhängige Merchandisingrechte seien nicht erfasst. Merchandising an Filmen beziehe sich auf die konkrete Gestaltung von Figuren und Szenen im Film, während sich der Leser eines literarischen Werkes ureigene Vorstellungen davon mache. Deshalb verbleiben die Merchandisingrechte in Bezug auf das literarische Werk bei den Erben des Autors.

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03. April 2020

Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers

E-Book Reader in Bücherregal
Urteil des EuGH vom 19.12.2019, Az.: C-263/18

Die Überlassung eines bereits gelesenen E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ der Richtlinie 2001/29. Deshalb ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website nur mit der Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechtsinhabers zulässig. Eine niederländische Verlagsgesellschaft hatte auf ihrer Website E-Books für Mitglieder eines von ihr gegründeten „Leseklubs“ zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ sei im weiten Sinne zu verstehen, sodass er jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst und damit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks erfasst.

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30. März 2020

Kulturchampignons – Ursprungsland gleich Ernteland?

Nahaufnahme von frischen Champignons in Holzkisten in einem Gemüseladen
Urteil des BGH vom 16.01.2020, Az.: I ZR 74/16

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers entgegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

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30. März 2020

DSGVO konform: Überprüfung anwaltlicher Schriftsätze durch Anwaltskammer

Anwalt spricht mit seinem Mandant verschiedene Dokumente durch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.02.2020, Az.: 6 W 19/20

Wegen des Verdachts auf standeswidriges Verhalten des gegnerischen Rechtsanwalts leitete der beklagte Anwalt die Schriftsätze der Gegenseite an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiter. Der von der Überprüfung betroffene Anwalt reichte wegen Zweifeln an der DSGVO-Konformität dieses Vorgangs Klage ein. Die Richter des OLG Frankfurt befanden die Weiterleitung anwaltlicher Schriftsätze bei Verdacht des standeswidrigen Verhaltens an die Anwaltskammer nach Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO jedoch für zulässig.

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30. März 2020

Kammergericht ändert Künast-Urteil teilweise ab

Mann tippt auf einem Laptop. Darüber schweben Sprechblasen mit "Idiot!" "Looser!" uvm.
Pressemitteilung zum Beschluss des KG Berlin vom 11.03.2020, Az.: 10 W 13/20

Das Kammergericht Berlin hat im Verfahren einer Politikerin gegen eine Social-Media-Plattform auf Herausgabe von Nutzerdaten die Entscheidung des LG Berlin teilweise abgeändert. Vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung wurden sechs weitere Kommentare, aufgrund ihres massiv diffamierenden Gehalts, als strafbare Beleidigung iSv § 185 StGB eingestuft. Dies eröffnet die Möglichkeit, nun auch gegen die Verfasser dieser Kommentare vorzugehen.

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27. März 2020

Portraitwerbung mit satirischer Anspielung zulässig

Mitarbeiter des Monats wird von den Kollegen gefeiert
Beschluss des BVErfG vom 22.01.2020, Az.:1 BvR 556/19

Nachdem eine Gewerkschaft Bahnstreiks durchführte, schaltete eine Autovermieterin, die an einem Bahnhof ihre Leihwagen zur Verfügung stellt, eine Werbeanzeige mit dem Portrait des Geschäftsführers der Gewerkschaft. Das Bild betitelte sie mit „Unser Mitarbeiter des Monats“ und nannte in der Werbeanzeige den Geschäftsführer beim Namen. Dem Einwand des Geschäftsführers, die Werbung verstoße aufgrund der satirischen Anspielung gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, stimmte das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Es fehle hierfür an einem herabsetzenden Inhalt.

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26. März 2020

AGB unwirksam, da zu umfangreich?

Hand hält eine Kreditkarte über einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2020, Az.: 6 U 184/19

Der Umfang einer AGB hat grundsätzlich keine direkte Auswirkung auf ihre Wirksamkeit. Im Rahmen eines Verfahrens gegen einen namenhaften Dienstleister für Onlinezahlungen entschied das OLG Köln, dass die AGB, mit einem Umfang von 83 Seiten, nicht per se auf Grund ihrer Länge unwirksam seien. Eine solche Unwirksamkeit sei, in Anlehnung an § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, nur anzunehmen, wenn der Umfang der AGB nicht mehr im Verhältnis zur Bedeutung des zu Grunde liegenden Geschäfts stehe. Vorliegend treffe die AGB Regelungen über wechselseitige Ansprüche von bis zu fünf beteiligten Parteien und sei daher in ihrem Umfang gerechtfertigt.

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24. März 2020

Möglichkeit der Verwechslungsgefahr zwischen der Kollektivmarke HALLOUMI und dem Zeichen BBQLOUMI

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Urteil des EuGH vom 05.03.2020, Az.: C-766/18 P

Es kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer älteren Kollektivmarke und einem neu angemeldeten Zeichen bestehen, wenn der Verkehrskreis glauben könnte die Waren oder Dienstleistungen stammen alle von den Mitgliedern des Verbandes, welcher Markeninhaber der Kollektivmarke ist. Meldet ein Verband ein Zeichen als Unionskollektivmarke an, muss er sicherstellen, dass es dem Verbraucher durch die Bestandteile des Zeichens möglich ist, die Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.

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16. März 2020

Schülerakte wird bei Schulwechsel nicht „bereinigt“

Paragraphenzeichen mit Papierschnipseln
Pressemitteilung des VG Berlin vom 04.03.2020, Az.: 3 L 1028.19

Dem Antrag der Eltern eines 13-jährigen Berliner Schülers, bestimmte Einträge aus der Schülerakte zu löschen, weil diese gegen die DSGVO verstoßen, gab das Verwaltungsgericht Berlin nicht bei. Zwar finden die Regelungen der DSGVO grundsätzlich auch Anwendung auf Schülerakten, ein Anspruch auf Löschung sei durch einen Schulwechsel jedoch nicht gegeben. Die in der Schülerakte gesammelte Daten seien nach einem Schulwechsel noch notwendig. Denn Sinn und Zweck der Führung einer Schülerakte, sei gerade die Dokumentation der Entwicklung und des Verhaltens eines Schülers über die gesamte Schullaufbahn hinweg.

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