45 Millionen Euro Nachzahlung für Kabel Deutschland

21. Oktober 2013
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1974 mal gelesen
0 Shares

Eigener Leitsatz:

Bereits seit 2006 hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH die privaten TV- und Hörfunksender lediglich unzureichend vergütet, zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Berlin in einem kürzlich ergangenen Urteil. In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Media, welche die privaten Fernseh- und Hörfunksender vertritt, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der VG Media eine angemessene Nachvergütung für die Kabelweitersendung in Höhe von ca. 45 Millionen Euro zusteht.

Verwertungsgesellschaft Media

Pressemitteilung zum Urteil des LG Berlin vom 13.08.2013

Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH (KDG) ./. VG Media GmbH sein Urteil verkündet. Danach muss die KDG für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen. Die VG Media vertritt in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.

Nach siebenjährigem Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der VG Media hat nach der Schiedsstelle bei dem Deutschen Patent- und Markenamt nun auch das Landgericht Berlin den Anspruch der VG Media gegen die KDG dem Grunde und der festgestellten Höhe nach bestätigt. Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelregionalgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Weitere 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung bestehen unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern. Lediglich Kabel Deutschland hatte sich als der einzige der größeren deutschen Kabelnetzbetreiber seit 2006 geweigert, mit der VG Media eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren.

„Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu ein er gedeihlichen Zusammenarbeit finden“, stellt Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, fest.

Die KDG hat seit dem Jahre 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.

Auf Seiten der VG Media sind dem gerichtlichen Verfahren die Verwertungsgesellschaft GEMA, stellvertretend für die weiteren Verwertungsgesellschaften, sowie die TV-Sendeunternehmen der Mediengruppe RTL Deutschland, der ProSiebenSat.1 Media AG und die Radiosender 98.2 RADIO PARADISO und 94,3 rs2 beigetreten.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a