100.000,- EUR Ordnungsgeld gegen Axel Springer AG wegen unlauterer Werbung
Eigener Leitsatz:
Bereits 2012 war der Axel Springer AG untersagt worden, unter dem Vorwand, Unklarheiten der Kündigung eines Zeitschriftenabos klären zu wollen, Rückrufe von Kunden zu provozieren und im Gespräch erneut ein Abo anzubieten. Nichtsdestotrotz wurden Verbraucher nun wieder auf diese Art belästigt, weshalb sich das LG Berlin unter Berücksichtigung des erheblichen wirtschaftlichen Interesses veranlasst sah, ein drastisches Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,- EUR zu verhängen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich das Unternehmen grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, über das gerichtliche Verbot hinwegsetze.
Quelle: Vebraucherzentrale Hamburg