Abmahnung Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten...
...und möchten sich dagegen wehren? Auf dieser Seite erfahren Sie, in welchen Fällen wir Ihnen für Ihre Rechtsverteidigung zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
In unserer Urteilsdatenbank…

…finden Sie 1184 Urteile zum Urheberrecht. Urteilsarchiv aufrufen

Ihre urheberrechtlich geschützten Werke werden übernommen...
...ohne Ihr Einverständnis? Als hochspezialisierte Kanzlei im Bereich Urheberrecht beschäftigen wir uns seit über 10 Jahren mit urheberrechtlchen Abmahnungen. Wir vertreten hierbei sowohl eine Vielzahl von Rechteinhabern, als auch eine Vielzahl von Nutzern, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Beim Vorgehen gegen Rechtsverletzer können wir daher aus dem Vollen schöpfen.

Als hochspezialisierte Kanzlei im Bereich Urheberrecht beschäftigen wir uns seit über 10 Jahren mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir vertreten hierbei sowohl eine Vielzahl von Urhebern und Rechteinhabern, als auch eine Vielzahl von Abgemahnten, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben.

Das Urheberrecht entsteht - ohne Anmeldung oder Eintragung - allein dadurch, dass ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk geschaffen wird. Auch ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich.

Urheberrechtlich schutzfähige Werke sind beispielsweise Texte, Bilder, Fotos, Stadtpläne, Musik, Filme, Software und Programmier-Code. Auch andere Werke wie Bauwerke, Kunstwerke, Layout oder Design-Gegenstände sind urheberrechtlich schutzfähige Werke.

Solche Werke dürfen ohne Lizenz nicht übernommen werden. Erfolgt dennoch eine Übernahme, kann dies eine urheberrechtliche Abmahnung samt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Folge haben, in welcher dem Abgemahnten gegenüber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Abmahnkosten geltend gemacht werden.

Urheberrechtliche Ansprüche können auch gegenüber Privatpersonen geltend gemacht werden. Rechtlich unerheblich ist, ob der Abgemahnte dachte, ein Urheberrecht würde nicht bestehen.

Abmahnungen wegen Urheberverletzungen bergen jedoch hohe Risiken für die Abgemahnten!

Wird bei einer Abmahnung eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Werden Fristen versäumt kann hier meist eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Aufgrund der hohen Streitwerte können hier immense Kosten im hohen vierstelligen Bereich entstehen.

In vorformulierten Unterlassungserklärungen unterwerfen sich viele Abgemahnte zu weit, dies kann insbesondere Folgen haben für die Geltendmachung von Vertragsstrafen, wenn weitere Verstöße aufgefunden werden. Hier drohen hohe Vertragsstrafen bei einer Verletzung. Außerdem berücksichtigen viele Abgemahnte, die eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, nicht, dass hiermit die Angelegenheit nicht erledigt ist, sondern im Regelfall penibel Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. Oftmals suchen Mandanten erst in dieser Situation einen spezialisierten Rechtsanwalt auf, haben jedoch an dieser Stelle bereits Ihre rechtliche Position merklich verschlechtert.

Bei unberechtigten urheberrechtlichen Abmahnungen bzw., nur teilweise berechtigten Abmahnungen bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den abmahnenden Rechteinhaber.

Gegenüber Privatpersonen gelten zusätzlich zahlreiche weitere Anforderungen. Werden diese vom abmahnenden Rechteinhaber nicht eingehalten, ist die Abmahnung unwirksam.

Sie sollten daher in jedem Fall auf eine urheberrechtliche Abmahnung reagieren, unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

Soziale Netzwerke:

 
SOFORTKONTAKT!

Formular ausfüllen:

In unserem abmahnBAROMETER…

…finden Sie im Bereich Urheberrecht eine exemplarische Auswahl an urheberrechtlichen Abmahnungen, die wir tagtäglich bearbeiten.

abmahnBAROMETER aufrufen

In unserer Gegnerliste...

...finden Sie eine exemplarische Aufzählung von Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten, gegen die uns zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit ein Mandat erteilt wurde. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im gesamten Internet.

Gegnerliste aufrufen

Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten...

...und benötigen nun Hilfe. Was sollten Sie jetzt tun?

1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und in keinem Fall voreilig etwas zahlen oder unterschreiben!

2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden, dem Rechteinhaber oder dessen Rechtsanwalt auf. Viele Mandanten reden sich hier um Kopf und Kragen.

3. Entfernen Sie nicht die gerügten Verstöße, bevor die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt geprüft wurde. Viele Verstöße lassen sich im Nachhinein nur schwer prüfen, wenn die Webseite verändert wurde. Oftmals hätte vielleicht gar keine Verletzung vorgelegen.

4. Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne Prüfung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf keinen Fall unterzeichnen und zurücksenden!

5. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist, lohnt es sich im Regelfall immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen. Außerdem verhalten sich auch Abmahner oftmals nicht rechtskonform und begehen zahlreiche Verstöße. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sollten Sie also nicht „blind“ unterschreiben!

6. Da im Rahmen von Abmahnungen oftmals sehr kurze Fristen gelten, sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen gerne: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Sie haben eine Abmahnung in folgenden Bereichen erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig:

häufige Abmahngründe aus unser täglichen Kanzleipraxis:

Filesharing

  • Download und öffentliches Zugänglichmachen von Filmen
  • Download und öffentliches Zugänglichmachen von TV-Serien
  • Download und öffentliches Zugänglichmachen von Computer-Software und -Spielen
  • Download und öffentliches Zugänglichmachen von Musikalben

Bilder & Grafiken

  • Bilderklau (Übernahme von Bildern und Fotografien auf Webseiten)
  • Übernahme des Designs
  • Übernahme des Webdesign einer Webseite
  • Übernahme von Grafiken
  • Übernahme des Layouts

Sonstige Verstöße

  • Übernahme von Musik oder Melodien in eigenen Werken
  • Übernahme der Programmierung
  • Übernahme von Stadtplänen
  • Textklau (Übernahme von Texten, z.B. Artikelbeschreibungen, Nachrichten, Songtexten, etc. auf Webseiten)
  • fehlende oder falsche Urheberbenennung

Warum sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen bei Ihrer Abmahnung einschalten?

Über 10 Jahre Erfahrung mit Abmahnungen
Unabhängig davon, ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder selbst eine solche aussprechen wollen: aufgrund unserer hochspezialisierten Tätigkeit und unserer über 10-jährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen
Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über eine Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungsfällen. Es dürfte daher kaum ein Abmahnungsgrund vorliegen, den wir nicht bereits bearbeitet haben und kennen. Wir können daher die Rechtslage sicher einschätzen.
Meist kennen wir die Gegner oder beteiligten Rechtsanwälte und Kanzleien
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit kennen wir die meisten Gegner, Rechtsanwälte und Kanzleien. Allein bei Abmahnungen, die Mandanten von uns erhalten haben, hatten wir es in der Vergangenheit mit knapp tausend Gegnern zu tun.
Risiko-Minimierung
Nur ein spezialisierter Anwalt kann sicherstellen, dass die Unterlassungserklärung hundertprozentig korrekt formuliert ist und das Risiko einer zukünftigen Verletzung so gering wie möglich gehalten wird. In unserer täglichen Praxis müssen wir leider oft feststellen, dass bei Unterlassungserklärungen, die Mandanten oder nicht spezialisierte Anwälte abgegeben haben, eine Verletzung bereits vorprogrammiert ist.
Kosten-Minimierung
Bei unberechtigten Abmahnungen setzen wir Ihre Rechte effektiv durch, so dass Ihnen in vielen Fällen keinerlei Kosten entstehen. Aber sogar bei berechtigten Abmahnungen finden unsere spezialisierten Anwälte meist  Wege, um Sie herauszuboxen (dann meist ohne Kosten). In aller Regel können wir die Kosten für die Abmahnung aber zumindest deutlich senken. In vielen Fällen haben Sie auch einen Anspruch auf Erstattung unserer Kosten, wenn die Abmahnung nicht oder nicht vollständig berechtigt ist.
Tätigkeit für Rechteinhaber /Mitbewerber & Abgemahnte
Viele Anwälte sind nur für Rechteinhaber oder nur für Abgemahnte tätig. Dies mag auf den ersten Blick für die jeweiligen Mandanten gut klingen, da diese glauben die volle Solidarität des Anwalts zu haben. Tatsächlich dürfte sich dies eher nachteilig auf Mandanten auswirken, da solche Anwälte oftmals „betriebsblind“ sind. Als Rechtsanwälte, die sowohl Rechteinhaber /Mitbewerber als auch Abgemahnte vertreten, können wir aufgrund dieser Erfahrung viele Entwicklungen vorhersehen und bei der strategischen Planung einkalkulieren. Von diesem Praxiswissen profitieren Mandanten in vielfältiger Weise.
Bundesweite Tätigkeit und Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommen diesen unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichsten Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch gerade keine praktische Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auf praktische Erfahrungen an, nicht auf theoretisches Wissen.
Spezialisiertes Kanzlei-Team
Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Bereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
Effektive Rechtedurchsetzung & Abwehr
Nur ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen und damit sowohl Ihr geistiges Gut als auch Ihr Unternehmen werthaltig schützen bzw. Abmahnungen effektiv abmahnen.
Wir wissen, wann Sie keine Unterlassungserklärung abgeben müssen, auch wenn die Abmahnung vollumfänglich berechtigt ist.
Bei verschiedenen Verstößen ist es nicht sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung vollumfänglich gegeben ist, da hier ein Verstoß und somit der Anfall von Vertragsstrafen vorprogrammiert ist. Jeder Rechtsanwalt, der hier eine Unterlassungserklärung für seinen Mandanten abgibt, handelt prinzipiell lehrbuchartig. Jedoch stellt sich in der Praxis nicht alles was lehrbuchartig ist, als sinnvoll dar, sondern bürdet dem Mandanten unkalkulierbare Risiken auf. Wir haben die Erfahrung, wie wir auch mit solchen Fällen umgehen müssen.
Wir sind nicht auf schnelle Ergebnisse aus. Wir setzen uns für Sie ein, bis wir das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt haben
Sie werden daher nicht von uns zu hören bekommen, dass die Abmahnung berechtigt ist, wir die geforderte Unterlassungserklärung für Sie abgeben müssen und Sie die Kosten zahlen müssen. Solange auch nur eine kleine Chance besteht, dass Sie um die Abgabe einer Unterlassungserklärung herumkommen oder keine Abmahnkosten oder geringere Abmahnkosten bezahlen müssen, setzen wir uns mit unserer ganzen Energie und Erfahrung für Sie ein. Dies ist zwar sehr zeitaufwendig, dies verstehen wir jedoch unter einer guten Beratung. Wir ködern Sie daher auch nicht mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Auch wundert man sich bei vielen Einzelanwälten, wie viele Fälle diese bearbeiten können bzw. bearbeitet haben. Wir können dies mit unserer Arbeitsweise jedenfalls nicht und wollen dies auch nicht. Für uns ist das Ergebnis für unseren Mandanten entscheidend.
Wir bellen nicht, wir beißen: Unsere Schreiben und Forderungen sind klar!
Wir schreiben nicht ewig hin und her, wenn es rechtlich keinen Sinn mehr macht. Unsere Schreiben und Forderungen sind klar. Viele Gegner und Rechtsanwälte sind überrascht, wenn diese plötzlich eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen. Die Gegner, die mit uns zu tun hatten, wissen dies.
Durch unser Vorgehen vermeiden wir zukünftige Abmahnungen.
Wir setzen uns sehr hartnäckig für unsere Mandanten ein und wir wissen im Zweifelsfall auch „wo es weh tut“. Die wenigsten Gegner haben daher nach Abschluss der Angelegenheiten Lust, unsere Mandanten zukünftig nochmals abzumahnen.

Wer mahnt ab? Was wird abgemahnt?

In unserer Gegnerliste erhalten Sie einen exemplarischen Überblick über die Vielzahl von Rechteinhabern, Mitbewerbern, etc., von denen Mandanten von uns bereits Abmahnungen erhalten haben, bzw. die versucht haben, Rechte geltend zu machen. Ob internationale Markeninhaber oder Massenabmahner: wir haben Erfahrung mit den meisten abmahnenden Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien. In unserem abmahnBAROMETER erhalten Sie exemplarische Informationen zu Abmahnungen, die unsere Mandanten erhalten haben.

Unsere Rechtsanwälte für urheberrechtliche Abmahnungen

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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