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Abmahnung Urheberrecht
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Als hochspezialisierte Kanzlei im Bereich Urheberrecht beschäftigen wir uns seit über 10 Jahren mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir vertreten hierbei sowohl eine Vielzahl von Urhebern und Rechteinhabern, als auch eine Vielzahl von Abgemahnten, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben.
Das Urheberrecht entsteht - ohne Anmeldung oder Eintragung - allein dadurch, dass ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk geschaffen wird. Auch ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich.
Urheberrechtlich schutzfähige Werke sind beispielsweise Texte, Bilder, Fotos, Stadtpläne, Musik, Filme, Software und Programmier-Code. Auch andere Werke wie Bauwerke, Kunstwerke, Layout oder Design-Gegenstände sind urheberrechtlich schutzfähige Werke.
Solche Werke dürfen ohne Lizenz nicht übernommen werden. Erfolgt dennoch eine Übernahme, kann dies eine urheberrechtliche Abmahnung samt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Folge haben, in welcher dem Abgemahnten gegenüber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Abmahnkosten geltend gemacht werden.
Urheberrechtliche Ansprüche können auch gegenüber Privatpersonen geltend gemacht werden. Rechtlich unerheblich ist, ob der Abgemahnte dachte, ein Urheberrecht würde nicht bestehen.
Abmahnungen wegen Urheberverletzungen bergen jedoch hohe Risiken für die Abgemahnten!
Wird bei einer Abmahnung eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Werden Fristen versäumt kann hier meist eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Aufgrund der hohen Streitwerte können hier immense Kosten im hohen vierstelligen Bereich entstehen.
In vorformulierten Unterlassungserklärungen unterwerfen sich viele Abgemahnte zu weit, dies kann insbesondere Folgen haben für die Geltendmachung von Vertragsstrafen, wenn weitere Verstöße aufgefunden werden. Hier drohen hohe Vertragsstrafen bei einer Verletzung. Außerdem berücksichtigen viele Abgemahnte, die eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, nicht, dass hiermit die Angelegenheit nicht erledigt ist, sondern im Regelfall penibel Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. Oftmals suchen Mandanten erst in dieser Situation einen spezialisierten Rechtsanwalt auf, haben jedoch an dieser Stelle bereits Ihre rechtliche Position merklich verschlechtert.
Bei unberechtigten urheberrechtlichen Abmahnungen bzw., nur teilweise berechtigten Abmahnungen bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den abmahnenden Rechteinhaber.
Gegenüber Privatpersonen gelten zusätzlich zahlreiche weitere Anforderungen. Werden diese vom abmahnenden Rechteinhaber nicht eingehalten, ist die Abmahnung unwirksam.
Sie sollten daher in jedem Fall auf eine urheberrechtliche Abmahnung reagieren, unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist.
Erstberatung
Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.- Beratungsfelder Übersicht
- IT | Internetrecht & IT-Recht
- Abwehr Abmahnungen
- AGB & Webseiten-Prüfung
- Äußerungsrecht – Vorgehen gegen Äußerungen
- Beratung von Geschäftsideen
- Bewertungen im Internet
- Bilderklau
- Datenschutzrecht
- Domainrecht
- eBay-Recht
- E-Commerce-Recht
- Internetrecht
- Internetstrafrecht
- IT-Recht
- Jugendschutzbeauftragter
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- Social Media Recht
- Telekommunikation
- Textklau
- Werbemaßnahmen – Prüfung
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- Markenschutz & Produktpiraterie
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Unsere Kontaktdaten:
kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]
Soziale Netzwerke:
Formular ausfüllen:
…finden Sie im Bereich Urheberrecht eine exemplarische Auswahl an urheberrechtlichen Abmahnungen, die wir tagtäglich bearbeiten.
In unserer Gegnerliste...
...finden Sie eine exemplarische Aufzählung von Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten, gegen die uns zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit ein Mandat erteilt wurde. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im gesamten Internet.
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten...
...und benötigen nun Hilfe. Was sollten Sie jetzt tun?
1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und in keinem Fall voreilig etwas zahlen oder unterschreiben!
2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden, dem Rechteinhaber oder dessen Rechtsanwalt auf. Viele Mandanten reden sich hier um Kopf und Kragen.
3. Entfernen Sie nicht die gerügten Verstöße, bevor die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt geprüft wurde. Viele Verstöße lassen sich im Nachhinein nur schwer prüfen, wenn die Webseite verändert wurde. Oftmals hätte vielleicht gar keine Verletzung vorgelegen.
4. Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne Prüfung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf keinen Fall unterzeichnen und zurücksenden!
5. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist, lohnt es sich im Regelfall immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen. Außerdem verhalten sich auch Abmahner oftmals nicht rechtskonform und begehen zahlreiche Verstöße. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sollten Sie also nicht „blind“ unterschreiben!
6. Da im Rahmen von Abmahnungen oftmals sehr kurze Fristen gelten, sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen gerne: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Sie haben eine Abmahnung in folgenden Bereichen erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig:
häufige Abmahngründe aus unser täglichen Kanzleipraxis:
Filesharing
- Download und öffentliches Zugänglichmachen von Filmen
- Download und öffentliches Zugänglichmachen von TV-Serien
- Download und öffentliches Zugänglichmachen von Computer-Software und -Spielen
- Download und öffentliches Zugänglichmachen von Musikalben
Bilder & Grafiken
- Bilderklau (Übernahme von Bildern und Fotografien auf Webseiten)
- Übernahme des Designs
- Übernahme des Webdesign einer Webseite
- Übernahme von Grafiken
- Übernahme des Layouts
Sonstige Verstöße
- Übernahme von Musik oder Melodien in eigenen Werken
- Übernahme der Programmierung
- Übernahme von Stadtplänen
- Textklau (Übernahme von Texten, z.B. Artikelbeschreibungen, Nachrichten, Songtexten, etc. auf Webseiten)
- fehlende oder falsche Urheberbenennung
Warum sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen bei Ihrer Abmahnung einschalten?
Wer mahnt ab? Was wird abgemahnt?
In unserer Gegnerliste erhalten Sie einen exemplarischen Überblick über die Vielzahl von Rechteinhabern, Mitbewerbern, etc., von denen Mandanten von uns bereits Abmahnungen erhalten haben, bzw. die versucht haben, Rechte geltend zu machen. Ob internationale Markeninhaber oder Massenabmahner: wir haben Erfahrung mit den meisten abmahnenden Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien. In unserem abmahnBAROMETER erhalten Sie exemplarische Informationen zu Abmahnungen, die unsere Mandanten erhalten haben.Unsere Rechtsanwälte für urheberrechtliche Abmahnungen
Warum Sie uns beauftragen sollten
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- Kann ich eine Software-Lizenz weiterverkaufen?
- Darf ich mein selbst erstelltes Video mit Musik – bspw. aus den aktuellen Charts – hinterlegen und auf YouTube hochladen?
- Darf ich auf dem Privatgelände fotografieren?
- Darf ich Fotos von anderen Menschen anfertigen und veröffentlichen?
- Kann die Verwendung eines Bildes vom Bildzitatrecht gedeckt sein? Bzw. unter welchen Voraussetzungen kann dies der Fall sein?
- Werden meine Fotos und Videos bei Snapchat auch wirklich nach der angegebenen Zeit gelöscht?
- Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob ein Bild zur Nutzung freigegeben wurde?
- Wann ist die Verwendung gerade nicht mehr vom Bildzitatrecht gedeckt?