Abmahnung der GESMIK GbR durch die Kanzlei Plutte wegen irreführender Werbung mit Gütesiegeln
Die Kanzlei Plutte macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der GESMIK GbR Rechte wegen angeblich irreführender Werbung mit Gütesiegeln geltend
Die Kanzlei Plutte macht gegen einen unserer Mandanten im Namen der GESMIK GbR Rechte wegen angeblich irreführender Werbung mit Gütesiegeln geltend
Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Braun, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Binz, vor. Ihm wird vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und ein unvollständiges Impressum zu verwenden.
Die Rechtsanwälte Reinhart, Kober & Großkinsky mahnen im Namen der Frau Tiez einen unserer Mandanten ab. Dieser soll im Rahmen eines eBay-Angebotes mehrere Wettbewerbsverstöße begangen haben.
Uns erreicht eine Abmahnung des Herrn Hornbacher, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Sandhage, in der unserem Mandanten wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird.
Die Anwaltskanzlei Schwarz mahnt im Namen des Herrn Stefan Mikulla, Inhaber des Pet Shop Alzey, einen unserer Mandanten ab. Dieser soll ein Gewinnspiel veranstaltet und dabei gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben.
Uns liegt eine Abmahnung der Desk Trade UG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, beim Vertrieb von Produkten auf amazon.de irreführende geographische Herkunftsangaben verwendet zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Garhammer, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Mark, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, Bild- und Tonträger verkauft und dabei die Jugendschutzgesetzvorschriften nicht eingehalten zu haben.
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt einen unserer Mandanten wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung ab.
Uns liegt erneut eine Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor. In dieser wird unserem Mandanten ein Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten vorgeworfen.
Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Xtra Wheels Design GmbH einen unserer Mandanten und deren Geschäftsführer ab und macht eine Vertragsstrafe gegen sie geltend. Diese sollen auch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ein fehlerhaftes Impressum führen.