Inhalte aus der Kategorie: „Filmrecht“

17. Dezember 2015

Lange Haftstrafe für einen Mitbetreiber von Kinox.to

drei Filmrollen vor denen eine Filmklapp lehnt, die gleichzietig einen Movie-Player darstellt

Am Montag wurde ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Rahmen einer Verständigung ein Geständnis abgelegt, wofür ihm vom Gericht ein bestimmter Strafrahmen in Aussicht gestellt worden war. So konnte der noch bis Januar terminierte Prozess deutlich abgekürzt werden.

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23. November 2015

Mutmaßlicher Kinox.to-Betreiber muss sich seit Ende Oktober vor dem LG Leipzig verantworten

Maskierter Mann sitzt hinter einem Computer-Bildschirm

Kinox.to erfreut sich als Nachfolger der Website Kino.to großer Beliebtheit. Allein im September soll die Seite laut SimilarWeb 49 Millionen mal aufgerufen worden sein. Das Streaming-Portal bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, im großen Stil auf illegale Raubkopien von Filmen und Serien zuzugreifen und ging im Jahre 2011 online, nachdem Kino.to abgeschaltet worden war. Nun hat in Leipzig der Prozess gegen einen mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to begonnen.

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13. Oktober 2015

Helfer von Kino.to zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

Silberne Handschellen liegen auf einer weißen Tastatur.

Im Jahr 2011 ist aufgrund einer Razzia das Onlineportal „Kino.to“ aufgeflogen und geschlossen worden. Nachdem vor drei Jahren dann der Gründer des Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wurden nun zwei weitere mutmaßliche Beteiligte vom Amtsgericht Leipzig zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

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28. August 2015

Vorerst kein YouTube Gaming in Deutschland

weißer "LIVESTREAM" Schriftzug vor rotem Hintergrund

Der Internetkonzern YouTube hat am 26.08.2015 seine neue Livestreaming-Plattform „YouTube Gaming“ gestartet. Diese ist in Deutschland jedoch vorerst nicht verfügbar. Statt eines Livestreams sehen potentielle Zuschauer nur den Hinweis „Live Streaming ist wegen Rechteproblemen in Deutschland leider nicht möglich“.

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03. Juli 2015

GEMA verliert langjährigen Prozess gegen YouTube

weißes Wiedergabe-Zeichen auf rotem Knopf

Nach dem jahrelangen Streit (seit 2009) zwischen der GEMA und YouTube hat das Landgericht München nun entschieden, dass YouTube keinen Schadensersatz an die GEMA für die Bereitstellung von Musikvideos zahlen muss, welche von Internetnutzern hochgeladen werden.

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19. Mai 2015

EU-Studie: Kino.to wird durch neue illegale Anbieter ersetzt

blaue Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "Streaming"

Seit 2011 ist die Seite kino.to im Netz nicht mehr verfügbar. Eine neue Studie der Forscher Luis Aguiar, Jörg Claussen und Christian Peukert, die von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, hat nun ergeben, dass seitdem der Konsum illegal zur Verfügung gestellter Filme auf Online-Streamingportalen nur unwesentlich zurückgegangen ist.

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12. Februar 2015

Verbot von „Ultimate Fighting“ im TV war rechtswidrig

Ein Boxer schlägt seinem Gegner mit schwarzen Boxerhandschuhen ins Gesicht.

Bereits 2010 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) seine Genehmigung für Sendungen der „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) aufgehoben. Dagegen hatte das amerikanische Unternehmen Zuffa, welches hinter der UFC steht, geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht München das Ausstrahlungs-Verbot der BLM für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 09.10.2014, Az.: M17K10.1438), da die BLM nicht zwischen einzelnen Ausstrahlungen unterschieden hatte, sondern ein pauschales Verbot für Ausstrahlungen der UFC ausgesprochen hatte.

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28. Januar 2015

Hausdurchsuchungen nach Redtube-Abmahnungen

Im Namen der Firma „The Archive AG“ verschickte die Kanzlei U+C Ende 2013 Abmahnungen an ca. 36.000 Telekom-Kunden. Den Empfängern wurde vorgeworfen, durch Streaming über die Erotikfilm-Plattform Redtube Urheberrechtsverletzungen an den gestreamten Filmen begangen zu haben. Neben einer Unterlassungserklärung forderten die Anwälte eine Schadensersatzzahlung in Höhe von mindestens 250 Euro.

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