Drehbuchautorin erhält Recht auf Auskunft

Die Drehbuchautorin der Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" verlangt aufgrund des beachtlichen Erfolgs der Filme eine nachträgliche Beteiligung an den Einnahmen. Dazu benötigt sie ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen der Filme. Dieses Recht steht ihr zu. Das Urteil des LG Berlin ist nun rechtskräftig.