Erfolgloser Widerspruch gegen Datenweitergabe an Facebook und Drittanbieter: Verstoß gegen DSGVO?
Schon öfter stand WhatsApp wegen der Datenweitergabe an den Mutterkonzern Facebook in Kritik. Doch selbst mit Inkrafttreten der DSGVO und der Möglichkeit, gegen die Weitergabe persönlicher Daten Widerspruch einzulegen, hat sich ganz offensichtlich nichts geändert. Die Widersprüche von Nutzern werden teilweise nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungsfrist von zwei Monaten bearbeitet oder mit einer pauschalen Antwort abgelehnt. Laut Bundeschutzbeauftragter Andrea Voßhoff stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar.