Deutscher YouTube-Star wegen Volksverhetzung verurteilt

Seit dem 15.02.2016 ist die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wie angekündigt online gegangen. Bereits seit 09.01.2016 sind Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungen in der Pflicht, auf das Vorhandensein der Plattform hinzuweisen. Da die EU-Plattform zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht online war, war der Link bislang nicht zielführend.
Ab dem 01. August 2016 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ in Kraft. Bislang können Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden die Benutzung eines bestimmten Internetrouters vorschreiben. Mit dem neuen Gesetz haben Inhaber eines Internetanschlusses künftig die freie Wahl, welches Endgerät sie verwenden möchten.
Die Antwort lautet: David Siegel. Der US-amerikanische Doppelgänger des langjährigen Nespresso-Werbegesichts Clooney spielt die Hauptrolle im neuesten Werbespot des Kaffee-Herstellers Espresso Club und sorgt damit für Aufsehen. Nespresso klagt nun wegen Irreführung der Verbraucher, Espresso Club deklariert: Alles nur Spaß!
Das Mitte Dezember 2015 neu in Kraft getretene Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung trifft deutschlandweit auf Kritik. Bereits am Tag des Inkrafttretens legten mehrere Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerden ein. Nun klagt der Verein D64 und spricht sich damit gegen das von Justizminister Heiko Maas und SPD-Chef Sigmar Gabriel maßgeblich mitbestimmte Gesetz aus.
Im kommenden halben Jahr stehen einige relevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Urheber-, Marken- sowie des Domain- und Wettbewerbsrechts bevor. Es werden unter anderem Haftungsfragen bei der Teilnahme an Internettauschbörsen geklärt, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Einlösung von Rabatt-Coupons sowie die Frage eines vorhandenen Fernabsatzgeschäfts bei per E-Mail oder telefonisch geschlossenen Grundstücksmaklerverträgen.
Im Dezember 2013 und auch in der Zeit danach hat die RedTube-Affäre für großes Aufsehen gesorgt. Tausende Betroffene wurden mit dem Vorwurf konfrontiert, Urheberrechtsverletzungen durch gestreamte Filme auf der Porno-Internetplattform ‚RedTube‘ begangen zu haben. Viele zahlten aus Scham, doch für diese gibt es nun gute Neuigkeiten: Das AG Regensburg hat nun entschieden, dass der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann und die Z9 Verwaltungs-GmbH (ehemals Kanzlei Urmann + Collegen) gesamtschuldnerisch für Schadensersatzansprüche eines Abgemahnten haften. Damit besteht auch Hoffnung für die übrigen Abgemahnten, die bereits den Betrag der ungerechtfertigten Abmahnung bezahlt haben.
Das neue Jahr beginnt für Betreiber wie Nutzer von Online-Shops mit einer wichtigen Neuerung:
Ab dem 09. Januar 2016 tritt die EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 europaweit in Kraft. Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EU-Kommission zur Einrichtung einer Online-Plattform, welche bei Problemen rund um den Online-Kauf eine außergerichtliche Streitschlichtung ermöglichen soll.
Ein Hersteller von Markenprodukten darf Händlern untersagen, seine Produkte über den Amazon-Marketplace zu vertreiben. Auf Preisvergleichsportalen hingegen darf der Hersteller die Werbung des Händlers für seine Produkte nicht untersagen. Dies entschied der Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 22.12.2015 – Aktenzeichen 11 U 84/14 (Kart) – Rucksäcke; vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.6.2014, 2-3 O 158/13).