Inhalte aus der Kategorie: „Internetrecht“
Der Einsatz von „Social Media“ im Unternehmen – Rechtliche Bewertung anhand ausgewählter Beispiele – Teil 3/3
Neben den beiden bereits dargestellten „Social Media“-Services Twitter und Facebook gibt es noch eine Reihe weiterer, wichtiger Online-Dienste. Da eine Auflistung den Rahmen dieser Serie sprengen würde, folgen ein paar allgemeine Grundsätze, die beim rechtskonformen Auftritt von Unternehmen im Internet beachtet werden müssen.
Der Einsatz von „Social Media“ im Unternehmen – Rechtliche Bewertung anhand ausgewählter Beispiele – Teil 2/3
Im ersten Teil hatten wir bereits die rechtlichen Herausforderungen des Einsatzes von „Social Media“ im unternehmerischen Bereich am Beispiel von Twitter dargelegt. Im zweiten Teil der Serie soll es um den rechtskonformen Auftritt eines Unternehmens bei Facebook gehen. Das soziale Netzwerk zählt nicht zuletzt wegen seiner immer noch stetig steigenden Nutzerzahl zu den derzeit wichtigsten „Social Media“-Tools für Unternehmen.
Herausforderungen an den rechtskonformen Internetauftritt im mobilen Internet
Mit der stetig anwachsenden Zahl von Smartphone Nutzern steigt auch das Interesse von Unternehmen, sich im Mobile Business repräsentativ darzustellen. Applikationen für die Handys – sog. Apps – stellen mittlerweile bereits einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, den es nicht zu unterschätzen gilt. Es ist nicht nur möglich, Bahntickets über das Mobiltelefon zu ordern, sondern es werden vollständige Internetseiten für Smartphones optimiert und ganze Bestellprozesse im mobilen Internet abgebildet. Wie auch im eCommerce sind auch im mobilen Web jedoch zahlreiche wichtige gesetzliche Pflichten vom Unternehmen zu berücksichtigen, welche der folgende Artikel aufzeigen möchte.
Der Einsatz von „Social Media“ im Unternehmen – Rechtliche Bewertung anhand ausgewählter Beispiele – Teil 1/3
Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010
Mit Wirkung zum 11.06.2010 wurden im Juli 2009 im Bereich des Fernabsatz und E-Commerce einige Normen des BGB geändert. Dadurch erhält mitunter das Muster zur Widerrufsbelehrung nun Gesetzesrang. Zudem sorgt eine „eBay Klausel“ dafür, dass künftig auch bei Verkäufen über das größte Internetauktionshaus eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und Regelungen zum Wertersatz möglich sein werden. Lesen Sie hierzu unseren Artikel.
Dienstleistungen im Internet – ab heute gilt neue Widerrufsbelehrung
Verbraucher nun besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.
Lizenzvereinbarungen bei Open Source Software – Ist das überhaupt möglich?
Open Source wird heutzutage zunehmend Bestandteil des ganz normalen Geschäftslebens. Dadurch stellt sich für immer mehr Firmen und Behörden die Frage, auf welche lizenzrechtlichen Besonderheiten sie achten müssen. Viele fragen sich: Warum Lizenzrecht? Open Source ist doch kostenlos und rechtsfrei, darf man damit nicht machen was man will? Welche Lizenzen gilt es chon zu beachten?
Bundeskabinett stärkt Datenschutz
Durch die Neuregelung des BDSG soll mehr Einfluss auf die Verwendung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Insbesondere soll auch der illegale Datenhandel erschwert werden. Daneben sieht der Gesetzesentwurf ein Siegel für die Unternehmen vor, die freiwillig mehr Transparenz erlauben.

