Erbin eines ehemaligen Porsche-Designers unterliegt im Streit um Design des Porsche 911
Entscheidung im Streit um die Urheberschaft am Design des Porsche 911: Mit Urteil vom 26.07.2018 (Az.: 17 O 1324/17) hat das Landgericht Stuttgart die Klage einer Erbin des vor 52 Jahren verstorbenen Porsche-Chefdesigners Erwin Franz Komenda abgewiesen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob dem Urheber beziehungsweise dessen Erben für das berühmte Design des Sportwagens nachträglich mehr Geld zusteht. Eine Tochter des ehemaligen Porschemitarbeiters hatte im Zuge des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs einen Anspruch auf 20 Millionen Euro gegen den Autohersteller geltend gemacht.