Änderungen beim Schutz des geistigen Eigentums ab 01.09.2008
Zum 1. September 2008 sind Änderungen zum Schutz des geistigen Eigentums in Kraft getreten, wodurch es Rechtsinhaber künftig einfacher haben, gegen eine Verletzung ihrer Schutzrechte und Privatpiraterie vorzugehen. Daneben wird aber auch der Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren weitgehender geschützt.