Telekommunikationsanbieter wegen Verstößen bei Anbieterwechsel von Bundesnetzagentur mit Bußgeld belegt
Weil Verbraucher bei Anbieterwechseln längeren Versorgungsunterbrechungen ausgesetzt waren, hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter verhängt. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze in solchen Fällen liegt bei jeweils 100.000 Euro.