Abmahnung der SIEMENS AG wegen Verletzung der Firmenmarke „SIEMENS“
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel im Namen der SIEMENS AG vor. Unsere Mandantschaft soll die Marke "SIEMENS" verletzt haben.

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel im Namen der SIEMENS AG vor. Unsere Mandantschaft soll die Marke "SIEMENS" verletzt haben.
Uns liegt eine Abmahnung der EITEC GmbH durch Patentanwalt Dr. Polte von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Winter Brandl Fürniss Hübner Röss Kaiser Polte vor. Unser Mandant soll Markenrechte der Firma EITEC CmbH verletzt haben.
Unser Mandant erhielt durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München eine Abmahnung im Auftrag der Swarovski AG mit Sitz in Lichtenstein. Unser Mandant soll einen Markenrechtsverstoß begangen haben, indem er angeblich auf unzulässige Weise mit der Marke 'Swarovski" wirbt.
Gemäß der Abmahnung der Firma Liverpool Football Club & Athletic Grounds Ltd. U.K. soll unser Mandant durch die unerlaubte Einfuhr von Aufklebern mit Abbildungen verschiedener Marken ihre Rechte verletzt haben.
Gemäß der Abmahnung der Rechtsabteilung der BMW AG hat das Hauptzollamt München die BMW AG darüber informiert, dass unser Mandant versucht haben soll, eine große Menge an Aufklebern in die BRD einzuführen, die mit der Wort-/ Bildmarke der BMW AG versehen waren.
Einer unserer Mandanten wurde aufgrund der Einfuhr markenverletzender Aufkleber abgemahnt.
Laut der Abmahnung von PATZINA Rechtsanwälte soll unser Mandant die Marken- und Firmenrechte von VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG verletzen.
Unser Mandant wurde von der Swarowski AG abgemahnt, da er auf der Internetplattform ebay ein Bügelbild mit Swarowskistrasssteinen verkauft haben soll, ohne von dem Unternehmen dazu autorisiert gewesen zu sein.
Einer unserer Mandanten wird abgemahnt, da er die Marke des Gegners ohne Befugnis verwendet haben soll.
Einer unserer Mandanten wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Markengesetz abgemahnt. Aufgrund einer vermeintlich ähnlichen Produktbezeichnung soll eine Verwechslungsgefahr zu der Marke "CHANEL" bestehen.
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