12. März 2024 Top-Urteil

Klarnamenangabe bei Online-Bewertungen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24

Beim Vorgehen gegen negative Online-Bewertungen ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Bewertete gegen mehrere Negativbewertungen vorgeht, da es durchaus sein kann, dass nicht nur eine Bewertung unecht ist. Es ist dabei auch nicht als rechtsmissbräuchlich einzustufen, wenn der Bewertete sich von einer Kanzlei vertreten lässt, die auf das Vorgehen gegen Online-Bewertungen spezialisiert ist. Um Überprüfen zu können, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt zwischen Bewerter und Bewertetem bestand, kann vom Portalbetreiber auch die Angabe des Klarnamens des Bewerters verlangt werden.

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18. März 2024

Instagram-Post von Rihanna hat Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge

Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 06.03.2024, Az.: T-647/22

Das Europäische Gericht hat die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11.08.2022 bezüglich der Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters von Puma für Turnschuhe bestätigt. Diese Nichtigerklärung ging auf einen Antrag von Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) zurück, wobei eine frühere Offenbarung des Geschmacksmusters bemängelt wurde. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann gem. Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung geschützt werden, wenn sie neu sind und eine Eigenart aufweisen. Das Design ist nach Art. 5 und 7 der Verordnung neu, wenn es zwölf Monate vor Anmeldung noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges nicht bekannt sein konnte. Durch einen Instagram-Post von Rihanna Mitte Dezember 2014 (Instagram: badgalriri), auf dem sie gezeigt wird als sie den Vertrag zur Kreativdirektorin von Puma unterzeichnete, wurde nach Ansicht der EUIPO und des EuG aber das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wurde das Design zwölf Monate vor der Antragsstellung zur Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Jahr 2016 öffentlich zugänglich und damit die spätere Nichtigerklärung geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Puma kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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18. März 2024

Keine Ansprüche gegen Twitter aufgrund möglicher Datenschutzverstöße durch einen API-Bug

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des LG Stuttgart vom 24.01.2024, Az.: 27 O 92/23

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage einer Betreiberin eines individuellen Nutzerkontos gegen Twitter, die auf Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen im Rahmen eines Scraping-Vorfalls aufgrund eines API-Bugs gerichtet war, abgewiesen. In den Gründen trägt das Gericht vor, dass ein Nachweis der Betroffenheit nicht schon dadurch erfolgen kann, dass die E-Mail-Adresse der Klägerin auf der Webseite https://haveibeenpwned.com im Zusammenhang mit dem API-Bug auftaucht. Dafür wird angegeben, dass nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage der Betreiber der Internetseite die Betroffenheit ermittelt, und zudem auf der Webseite nicht ersichtlich ist, dass die vorgetragene Behauptung der Klägerin, dass Daten über ihr Geschlecht und ihr Geburtsdatum erlangt wurden, zutrifft. Aufgrund des fehlenden Nachweises über die Betroffenheit der Klägerin sowie nicht schlüssiger Vorträge bestehen auch die weiteren vorgetragenen Ansprüche nicht.

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11. März 2024 Top-Urteil

Geschützte Ursprungsbezeichnung „Halloumi“ bleibt bestehen

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 21.02.2024, Az.: T-361/21

Ein zyprisches Unternehmen beantragte die Löschung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Halloumi“. Das EuG wies die Klage ab. Um unionsrechtskonform zu sein, muss das eingetragene Verfahren nicht mit etwaigen bestehenden nationalen Vorschriften über den Erzeugungsstandard übereinstimmen. Außerdem führe eine nationale Entscheidung über die Nichtigkeit der Eintragung nicht automatisch zur Nichtigkeit auf Unionsebene.

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26. Februar 2024

Sind Wirtschaftsverbände bei Anschwärzungen gegenüber ihrer Mitglieder immer klagebefugt?

Urteil des BGH vom 23.01.2024, Az.: I ZR 147/22

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Klagebefugnis von Wirtschaftsverbänden, denen mehrere Unternehmen einer Branche angehören, zu entscheiden. Konkret war fraglich, ob im Falle einer Anschwärzung nach § 4 Nr. 2 UWG ausschließlich die betroffenen Mitbewerber individuell zur Geltendmachung ihrer Rechte befugt sind oder ob die Klage auch von einem entsprechenden Wirtschaftsverband erhoben werden kann. Laut BGH ist ein Wirtschaftsverband unter zwei Voraussetzungen klagebefugt: Zum einen muss mindestens ein betroffener Mitbewerber Mitglied des klagenden Wirtschaftsverbands sein, zum anderen darf sich die Anschwärzung nicht ausschließlich gegen einen konkret definierbaren Mitbewerber richten. In diesem Fall  müsse das betroffene Unternehmen selbst entscheiden können, ob es seine Ansprüche geltend machen möchte oder nicht.

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26. Februar 2024

Aufklärungspflicht bei Werbung gleichnamiger Unternehmen

Urteil des BGH vom 10.01.2024, Az.: I ZR 95/22

1. Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in sozialen Netzwerken, die auch seinen stationären Warenhäusern zugutekommt, muss es zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehlzuordnungen des beworbenen Warenangebots hinreichend darüber aufklären, welchem der beiden Unternehmen die Werbung zuzurechnen ist. Ein entsprechender aufklärender Hinweis muss auch die Standorte der stationären Warenhäuser entweder ausdrücklich aufführen oder sie in einer Weise zugänglich machen, die dem gleichkommt. Bei einer Internetwerbung kann dies durch eine Verlinkung geschehen, durch die der angesprochene Verkehr unmittelbar zu einer Internetseite weitergeleitet wird, auf der die Häuserstandorte aufgeführt sind.

2. Die durch die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens begründete Wiederholungsgefahr kann - wie die Wiederholungsgefahr nach der Verletzung einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke - regelmäßig nicht schon durch die Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit beseitigt werden. Auch das Vorbringen, es habe sich bei dem rechtsverletzenden Verhalten um einen einmaligen Vorfall gehandelt, kann den Verletzer nicht entlasten.

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26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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19. Februar 2024 Kommentar

Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auch bei italienischer Webseite

Tastatur mit Schrift Domain Name und Weltkugel mit Buchstaben
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 21.12.2023, Az.: 14 O 292/22

Im Streit zwischen einer Verwerterin von Lichtbildwerken und einem italienischen Unternehmen, das unzulässigerweise Lichtbilder auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich machte, ging es bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gem. §§ 97 Abs. 2, 13, 19a, 72 UrhG vor allem darum, ob überhaupt deutsches Urheberecht hier durch ein deutsches Gericht anzuwenden sei.

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15. Februar 2024

Kein Urheberrechtsschutz bei Nachbauten einer Neuzusammensetzung

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des BGH vom 09.11.2023, Az.: I ZR 203/22

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Kinder und Erben eines Architekten gegen eine Vertreiberin eines Tischgestells zurück, da keine Verletzung des Urheberrechts durch inhaltliche Änderung des Werks bzw. keine Verletzung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rechte gegen Entstellung (§ 14 UrhG) in Betracht kommen. Konkret ging es darum, dass die Beklagte ein Tischgestell vertrieb, dessen Urstück durch Zersägen und erneutem Zusammensetzen eines Exemplars entstand, welches der Architekt geschaffen hatte. Nach Beurteilung des OLG Frankfurt a.M. und dem BGH steht den Klägern kein Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz zu, da der urheberrechtliche Schutz des ursprünglichen Tischgestells, der vor allem auf seinen diagonalen Kreuzstreben beruhte, nicht mehr gegeben ist, wenn durch die Herstellung eines neuen Tisches ein neuer Gesamteindruck entsteht. Außerdem liegt keine Entstellung des Originaltisches vor, da die Klage gegen den Vertrieb des neuen Tisches gerichtet ist und deren Herstellung nicht durch regelmäßige Zerlegung und Neuzusammensetzung des Originaltisches erfolgt. Dies geschah nur bei dem ersten Tisch und die Nachbauten sind damit so einzustufen, wie wenn der Originaltisch nur in der Vorstellung des Neuschaffenden zerlegt und das neue Tischgestell mit neuen Materialien hergestellt worden sei.

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Amazon haftet und hat Prüfpflichten bei falschen Angaben seiner Händler

Mann sitzt vor Laptop und schaut Amazon Prime Days an
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.12.2023, Az.: 6 U 154/22

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon weitreichende Prüf- und Beseitigungspflichten bei Verstößen gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte zukommen, wenn zuvor andere Verstöße im Rahmen des „Notice and take down“-Verfahren bekannt wurden. Die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass vegane Milchersatzprodukte mit als „Milch“ bezeichnet wurden, welche auf den ersten Hinweis zwar entfernt wurden, aber Amazon eine weitere Prüfungs- und Beseitigungspflicht ablehnte und weitere Angebote mit dieser Bezeichnung auftauchten. Das OLG Frankfurt am Main hat nun eine Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht ebenfalls bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln, wie dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, angenommen, was eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten aus § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Aufgrund der Bedeutung, der diese weiten Prüfpflichten, die auch andere große Internetkonzerne betreffen könnte, zukommt, hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.

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