

Sind Sie auch ein Opfer? Auf einer scheinbar harmlosen Internetseite geben Sie Ihre Daten ein und bekommen kurze Zeit später eine Rechnung, weil Sie angeblich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, das über mindestens 2 Jahre läuft. Dann sind Sie, wie viele andere auch, in eine sogenannte "Abo-Falle" getappt.
Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09
Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen. ...
Urteil des EuGH vom 09.03.2010, Az.: C - 518/07
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft mit seiner Entscheidung vom 09.03.2010 das staatliche Aufsichtssystem in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig ein. Damit fordert der EuGH mit seinem Urteil mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass das Risiko der Beeinflussung auf die Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden muss.
Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 237/09
In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen illegalen Filesharings über sog. P2P-Netzwerke ein enormes Ausmaß angenommen. Das LG Köln nahm nun hierzu Stellung und legte fest, dass die Rechtsverfolgungen nicht nach § 242 BGB rechtmissbräuchlich seien. Das Landgericht stützte sein Urteil u. a. auf den Umstand, dass durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet die Musikindustrie jedes Jahr in erheblichem Umfang geschädigt werde. Daher seien die Bemühungen der Geschädigten, mit Hilfe von Abmahnungen gegen die Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 169/07
a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.
b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.
Urteil des BGH vom 21.01.2010, Az.: I ZR 176/07
Die mit der Einräumung einer „letzten Option“ begründete Verpflichtung, dem Optionsberechtigten das Recht zur Veröffentlichung der Fortsetzung eines Films zu denselben Bedingungen anzubieten, zu denen der Optionsverpflichtete dieses Recht einem Dritten angeboten hat, kann durch das Angebot zum Abschluss eines Vorvertrages erfüllt werden, der die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Hauptvertrages enthält.
Nach wie vor müssen Vertreter der Film-, Musik- und Softwareindustrie erhebliche Umsatzverluste durch das private Tauschen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke in sogenannten Peer-2-Peer-Netzwerken hinnehmen. Über Filesharing-Systeme wie eMule oder BitTorrent schließen sich Nutzer zu einer Gemeinschaft zusammen und tauschen die Daten ihrer Rechner. Es findet nicht nur ein Download einer urheberrechtlich geschützten Datei statt, vielmehr bietet der Nutzer auch entsprechende Dateien selbst anderen Teilnehmern zum Upload an. Er stellt ebenfalls die auf seinem Rechner vorhandenen Dateien anderen Teilnehmern an dem P2P-Netzwerk zum illegalen Download zur Verfügung.
Kann das bloße Anschauen eines Films im Internet bereits illegal sein? – Rechtliches Vorgehen gegen Filmportale wie Kino.to
Internetportale, die aktuelle Kinofilme und TV-Serien kostenlos und an sich illegal zum Anschauen anbieten, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Nutzern. Für die Filmindustrie stellen sich derartige Portale hingegen als Alptraum dar. Hatte man nicht bereits durch Raubkopierer in den vergangenen Jahren herbe Umsatzverluste hinzunehmen, so verliert man durch die Nutzung von solchen Filmportalen auch im kommerziellen Vertrieb von Filmen einmal mehr erheblich viele Kunden. Derzeit wohl prominentestes Beispiel eines solchen umstrittenen Filmportals dürfte Kino.to sein.
Das europäische Kartellrecht, dem sich das deutsche weitgehend angeglichen hat, dient dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs und der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen. Schutzgut ist nicht zuletzt der Endverbraucher, der z.B. von einer Vielzahl von Anbietern auf dem Markt profitiert und dem kartellrechtswidrige Praktiken, z.B. einheitlich hohe Preise der Branchenriesen aufgrund von geheimen Absprachen, schaden.
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Rechtsfragen vorgelegt:
1. Was ist unter dem Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG zu verstehen?
a) Sind alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder müssen zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein?
b) Sind auch folgende Organismen umfasst:
(1) unbefruchtete menschliche Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist;
(2) unbefruchtete menschliche...
Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09
Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 70/09
Die Wortmarke CHOCOLATERIA ist für die Waren "Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Begriff werde vom Verkehr als allgemeiner Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden, aufgefasst, so das BPatG.
Urteil des EuG vom 11.02.2010, Az.: T-289/08
Die Gemeinschaftswortmarke "Deutsche BKK" ist aufgrund ihres beschreibenden Charakters und mangels Unterscheidungskraft für den Bereich des Versicherungswesens nicht eintragungsfähig, so das EuG.
Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.
Pressemitteilung des Sächsischen LSG vom 02.03.2010, Az.: L 1 P 1/10 B ER
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist auch dann zulässig, wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleitstungen in Pflegeheimen enthalten. Art. 12 GG schützt nicht vor Verbreitung inhaltlich zutreffender Informationen durch eine staatliche Einrichtung, so das sächsische Landessozialgericht.
Beschluss des BPatG vom 28.01.2010, Az.: 15 W (pat) 36/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel erteilt werden, wenn der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft kürzer ist als fünf Jahre?
Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09
Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010. Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH.
Beschluss des BPatG vom 22.06.2009, Az.: 27 W (pat) 143/08
Die Internationale Marke "CASINO DE MONTE CARLO" ist in Deutschland für Glücksspiele und Spielwaren nicht eintragungsfähig. Die Wortfolge ist eine beschreibende Angabe, da sie sich aus dem für eine Spielstätte üblichen Begriff "Casino" und des für sein Casino bekannten Ortes "Monte Carlo" zusammensetzt. Damit fehlt der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft, so das BPatG.
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