30. September 2026 Top-Urteil

BGH bestätigt Löschung der Farbmarke OBI-Orange

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026, Az.: I ZB 58/25

Der Bundesgerichtshof hat die Löschung der abstrakten Farbmarke „Orange (RAL 2008)“ für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln bestätigt. Für die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung ist die Gesamtbevölkerung maßgeblich, weil bei jedem Verbraucher ein Bedarf an solchen Artikeln entstehen kann. Ein vom Markeninhaber vorgelegtes demoskopisches Gutachten kann durch ein abweichendes Gegengutachten erschüttert werden, auch wenn dieses nicht die Methodik, sondern das Ergebnis des ersten Gutachtens in Frage stellt. Verbleibende Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung gehen im Löschungsverfahren zulasten des Markeninhabers, ohne dass das Bundespatentgericht von Amts wegen ein weiteres demoskopisches Gutachten einholen muss.

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01. Oktober 2026

Veganer Likör darf nicht als Eierlikör-Alternative beworben werden

Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16.09.2026, Az.: 6 U 49/25

Ein veganer Likör darf den Namen „Likör ohne Ei“ tragen. Unzulässig sind dagegen die beanstandeten Werbeaussagen, die das Produkt als Alternative zu Eierlikör oder als geschmacklich vergleichbar darstellen. Auch eine indirekte Anspielung auf die geschützte Bezeichnung in einem Werbenewsletter ist untersagt. Der Produktname und das Etikett mit einer Hahnabbildung stellen hingegen keine unzulässige Bezugnahme auf die Spirituosenkategorie dar.

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01. Oktober 2026

Plattform haftet für Fake-Profile und Investmentbetrug

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.09.2026, Az.: 2-06 O 234/25

Eine Social-Media-Plattform haftet unmittelbar für gefälschte Profile und Beiträge, die ohne Zustimmung den Namen und die Bilder eines Finanzexperten sowie das Kennzeichen seines Unternehmens verwenden. Durch die algorithmische Steuerung der Inhalte übt sie eine Kontrolle aus, die nach dieser Entscheidung die Haftungsprivilegierung ausschließt. Die Betroffenen können Unterlassung und Auskunft sowie dem Grunde nach Schadensersatz und eine Geldentschädigung verlangen. Urheberrechtliche Ansprüche des Unternehmens scheiterten hingegen am fehlenden Nachweis ausschließlicher Nutzungsrechte; im Übrigen wurde die Klage teilweise abgewiesen.

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01. Oktober 2026

Politische Parodie kann bekannte Marken rechtfertigen

Urteil des EuGH vom 08.09.2026, Az.: C-298/23

Die Meinungsfreiheit kann die Nutzung bekannter Marken für politische Äußerungen und Parodien rechtfertigen, wenn sie nach einer Abwägung die Markenrechte überwiegt. Anlass war eine Kampagne von Vlaams Belang, die einen Plan zur Einwanderungspolitik mit IKEA-Marken und an Montageanleitungen angelehnten Illustrationen präsentierte. Entscheidend sind insbesondere der Zweck der Nutzung, ihr Beitrag zu einer öffentlichen Debatte und mögliche Nachteile für den Markeninhaber. Die bloße Ausnutzung der Markenbekanntheit zur Verstärkung einer politischen Botschaft genügt nach den Hinweisen des EuGH hier voraussichtlich nicht; die abschließende Prüfung obliegt dem belgischen Gericht.

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01. Oktober 2026

BGH legt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme dem EuGH vor

Der BGH hat dem EuGH vier Fragen zur Reichweite der Haushaltsausnahme des Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO vorgelegt. Ausgangspunkt ist die Weiterleitung privater WhatsApp-Nachrichten durch die Beklagte an die Lebensgefährtin und Office-Managerin des Arbeitgebers der Klägerin. Zu klären ist insbesondere, ob der Zweck der Datenverarbeitung und ein beruflicher oder wirtschaftlicher Bezug zu Tätigkeiten Dritter bei der Einordnung als ausschließlich persönliche Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Bis zur Vorabentscheidung des EuGH hat der BGH das Revisionsverfahren ausgesetzt.

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30. September 2026

BPatG: „Lidlship“ verletzt den Bekanntheitsschutz von LIDL

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 27.08.2026, Az.: 29 W (pat) 36/22

Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Wortmarke „Lidlship“ auf den Widerspruch aus der älteren Wortmarke „LIDL“ angeordnet. Die Marke LIDL verfügt für Einzelhandelsdienstleistungen über einen überragenden Bekanntheitsgrad und wird auch außerhalb dieses Bereichs vom Verkehr wiedererkannt. Trotz nur unterdurchschnittlicher klanglicher und weit unterdurchschnittlicher schriftbildlicher Ähnlichkeit wird „Lidlship“ wegen der identischen Übernahme von „Lidl“ am Wortanfang gedanklich mit der bekannten Marke verknüpft. Die Benutzung der jüngeren Marke droht daher die Unterscheidungskraft von LIDL ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise zu beeinträchtigen.

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30. September 2026

Keine isolierte Gestattung für TikTok-Bestandsdaten

Beschluss des OLG Nürnberg vom 15.09.2026, Az.: 3 W 1489/26

Für die Herausgabe von Bestandsdaten zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche bedarf es nach § 21 Abs. 1 TDDDG grundsätzlich keiner isolierten gerichtlichen Gestattung. Lehnt der Plattformbetreiber die Auskunft ab, muss der Rechteinhaber seinen materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch vor dem zuständigen Gericht verfolgen. Für einen auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützten Antrag gegen einen in Irland ansässigen Plattformbetreiber fehlt deutschen Gerichten nicht schon wegen der Rechtsverletzung eines Plattformnutzers die internationale Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO. Das OLG Nürnberg hob deshalb den Beschluss des Landgerichts Regensburg auf und verwarf den Antrag.

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24. September 2026

LG Traunstein: Datenleck allein beweist keinen DSGVO-Verstoß

Urteil des LG Traunstein vom 17.07.2026, Az.: 9 O 1560/24

Ein erfolgreiches Datenleck oder ein Hackerangriff beweist für sich genommen keinen Verstoß gegen die Sicherheitsanforderungen der DSGVO. Für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO muss der Betroffene insbesondere seine konkrete Betroffenheit, einen ersatzfähigen Schaden und dessen Kausalität nachweisen. Ein Eintrag auf einer Plattform zur Ermittlung früherer Datenlecks sowie pauschale Angaben zu Kontrollverlust, Sorgen oder Spam genügten dem LG Traunstein hierfür nicht. Einen Unterlassungsantrag, der lediglich Sicherheitsmaßnahmen nach dem „Stand der Technik“ verlangt, hielt das Gericht zudem für zu unbestimmt.

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24. September 2026

Zustimmung zur Preiserhöhung nicht durch Drehkreuz-Passage

Urteil des OLG München vom 03.09.2026, Az.: 29 U 4043/23 e

Die Zustimmung von Fitnessstudiomitgliedern zu einer Preiserhöhung darf nicht dadurch herbeigeführt werden, dass sie nach einem entsprechenden Aushang das Drehkreuz am Eingang passieren. Die Verknüpfung des Zutritts zum Studio mit der vermeintlichen Zustimmung zur Beitragserhöhung stellt eine aggressive geschäftliche Handlung in Form einer unzulässigen Beeinflussung dar. Mitglieder werden dadurch vor die Wahl gestellt, entweder die Preiserhöhung zu akzeptieren oder auf die vertraglich geschuldete Nutzung des Studios zu verzichten. Für den Wettbewerbsverstoß der Franchisenehmer haftet auch die Franchisegeberin, wenn die Handlung innerhalb ihrer Betriebsorganisation erfolgt und ihr wirtschaftlich zugutekommt.

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24. September 2026

Smart Pet Feeder mit Kamera fällt nicht unter § 8 TDDDG

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.09.2026, Az.: 13 B 18/26

Ein Smart Pet Feeder mit Kamera und Echtzeit-Fernüberwachung fällt nicht allein deshalb unter das Verbot des § 8 TDDDG, weil mit ihm unbemerkte Bild- oder Tonaufnahmen technisch möglich sind. Entscheidend ist, ob das Gerät dazu bestimmt ist, Menschen unbemerkt abzuhören oder aufzunehmen. Bei einem Futterautomaten, der erkennbar der Fütterung und Überwachung eines Haustiers dient, fehlt es an dieser Zweckbestimmung. Das OVG NRW bestätigte deshalb den Eilrechtsschutz gegen die Bereitstellungsuntersagung und die veranlasste Löschung des Produkts auf Verkaufsplattformen.

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