21. Juli 2026 Top-Urteil

Prime Video durfte Werbung im laufenden Abo einführen

Urteil des Bayerischen OLG vom 17.07.2026, Az.: 102 VKl 1/24 e

Das BayObLG hat die Abhilfeklage gegen Änderungen bei Prime Video abgewiesen. Die Einführung von Unterbrecherwerbung war nach den bestehenden Vertragsbedingungen zulässig, weil keine Werbefreiheit vereinbart war. Auch der Wegfall von Dolby Vision HDR, Dolby Atmos und „Watch Party“ begründete keinen Mangel des digitalen Produkts. Schadensersatzansprüche der betroffenen Prime-Abonnenten bestanden daher nicht.

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13. August 2026

Irreführende Streichpreiswerbung ohne 30-Tage-Bestpreis

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2026, Az.: 38 O 219/25

Ein Onlinehändler darf bei einem Badezimmerspiegel nicht mit einem durchgestrichenen höheren Preis werben, wenn dadurch der unzutreffende Eindruck einer eigenen Preissenkung entsteht. Die Kombination aus Streichpreis, der Angabe „55% SOFORT SPAREN“ und einer konkret bezifferten Ersparnis verstand das Landgericht Düsseldorf als irreführende Preissenkungswerbung, obwohl der höhere Betrag lediglich auf einer unverbindlichen Herstellerpreisangabe beruhte. Zudem hätte die Beklagte den niedrigsten Gesamtpreis von 393,98 € angeben müssen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisermäßigung verlangt hatte. Die Klage hatte vollständig Erfolg; außerdem muss die Beklagte die Abmahnkostenpauschale von 374,50 € nebst Zinsen zahlen.

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13. August 2026

„My Way“ und „MY F WAY“ sind markenrechtlich verwechselbar

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 29. Juli 2026, Az.: 30 W (pat) 525/24

Das Bundespatentgericht hat die Löschung der jüngeren Wort-/Bildmarke „MY F WAY“ wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke „My Way“ angeordnet. Die für die ältere Marke nachgewiesenen Dienstleistungen psychiatrischer Kliniken sind mit der von der jüngeren Marke beanspruchten „Gesundheitspflege für den Menschen“ identisch. Trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft von „My Way“ besteht zumindest eine durchschnittliche klangliche Zeichenähnlichkeit, weil die ältere Marke vollständig übernommen und lediglich durch ein „F“ unterbrochen wird. In der Gesamtabwägung reichen Dienstleistungsidentität und Zeichenähnlichkeit deshalb für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr aus.

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13. August 2026

„Top-Mediziner“-Siegel können irreführend sein

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2026, Az.: I ZR 130/25

Gesundheitsbezogene Testsiegel für Ärzte unterliegen besonders strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit. Ein „Top-Mediziner“- oder Empfehlungssiegel kann irreführend sein, wenn es eine umfassende Qualitätsaussage vermittelt, ohne Einschränkungen der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik erkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Kollegenempfehlungen, Selbstauskünfte der ausgezeichneten Ärzte und Patientenbewertungen maßgeblich in die Bewertung einfließen. Der BGH hob das klageabweisende Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

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13. August 2026

GEMA gegen SUNO: KI-Musikgenerator verletzt Urheberrechte

Urteil des LG München I vom 31.07.2026, Az.: 42 O 763/25

Nach einer von DATEV veröffentlichten Pressemitteilung hat das LG München I der GEMA gegen den Anbieter des KI-Musikgenerators SUNO überwiegend Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zugesprochen. Die Kammer geht danach davon aus, dass sechs geschützte Musikwerke in den KI-Modellen v3.5 und v4 reproduzierbar memorisiert und dadurch vervielfältigt worden seien. Auch die in Deutschland erzeugten Outputs verletzten nach der mitgeteilten Entscheidung Urheberrechte, weil darin originelle Elemente der Musikwerke wiedererkennbar seien und die Verantwortung hierfür bei der Beklagten liege. Nach der Pressemitteilung seien weder die Schranke für Text und Data Mining noch hinsichtlich des Trainings in den USA die Fair-Use-Doktrin einschlägig; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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12. August 2026

BGH: Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis

Urteil des BGH vom 03.06.2026, Az.: I ZR 49/24

Eine Bearbeitungspauschale für Bestellungen unterhalb eines bestimmten Mindestbestellwerts muss nicht in den angegebenen Gesamtpreis einer Ware eingerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Pauschale klar ausgewiesen wird und ihre Zahlung für Verbraucher nicht praktisch unvermeidbar ist. Im Streitfall entfiel die Bearbeitungspauschale ab einem Bestellwert von 29 Euro, sodass Kunden sie durch eine entsprechend höhere Bestellung vermeiden konnten. Der BGH wies deshalb die Revision des klagenden Verbraucherverbands zurück.

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12. August 2026

Kündigungsbutton muss eindeutig und vollständig zugänglich sein

Urteil des Landgerichts München I vom 14.07.2026, Az.: 33 O 14294/25

Ein Anbieter kostenpflichtiger Pay-TV-Abonnements darf Verbraucher bei der Online-Kündigung nicht durch mehrere unterschiedlich bezeichnete Schaltflächen über den maßgeblichen Kündigungsweg im Unklaren lassen. Das Landgericht München I beanstandete insbesondere das parallele Angebot der Schaltflächen „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“, weil nur eine davon zur elektronischen Kündigung führte. Bei einer ordentlichen Kündigung darf zudem die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht zur Pflicht gemacht werden. Auch muss die vollständige Bestätigungsseite einschließlich der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zugänglich sein und darf nicht erst nach vorgelagerter Auswahl der Kündigungsart eingeblendet werden.

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10. August 2026

SAF-Werbung muss über späteren Treibstoffeinsatz aufklären

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.07.2026, Az.: 6 U 68/25

Eine Fluggesellschaft darf nicht damit werben, dass Kunden ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe unmittelbar während der Buchung reduzieren können, wenn wesentliche Informationen zum tatsächlichen Einsatzzeitpunkt fehlen. Für Verbraucher ist von erheblicher Bedeutung, ob das erworbene Sustainable Aviation Fuel (SAF) beim konkreten Flug oder erst später auf einem anderen Flug eingesetzt wird. Ein Hinweis, der erst über einen weiterführenden FAQ-Link auf einer zweiten Ebene der Webseite erreichbar ist, erfolgt nach Auffassung des OLG Köln nicht rechtzeitig. Soweit der Kläger einen weiteren Unterlassungsanspruch zur CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte verfolgt hatte, wurde er nach seinem Verzicht auf diesen Antrag abgewiesen.

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06. August 2026

EuGH begrenzt DSGVO-Ausnahmen für Online-Strafurteile

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 09.07.2026, Az.: C-199/24

Mitgliedstaaten dürfen auf Grundlage von Art. 85 Abs. 1 DSGVO keine über Art. 85 Abs. 2 DSGVO hinausgehenden Ausnahmen für Verarbeitungen schaffen, die keinen journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken dienen. Betroffene dürfen gegen die entgeltliche Veröffentlichung ihrer strafrechtlichen Verurteilungen im Internet nicht ausschließlich auf eine Strafanzeige oder Schadensersatzklage wegen Verleumdung verwiesen werden. Eine solche Veröffentlichung erfolgt nur dann zu journalistischen Zwecken, wenn sie einer redaktionellen Überarbeitung oder Linie folgt, Tatsachen überprüft und journalistische Berufs- und Ethikregeln einhält. Über den Schadensersatzanspruch des Betroffenen muss nun das schwedische Ausgangsgericht unter Beachtung dieser Vorgaben entscheiden.

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06. August 2026

EuGH: YouTube-Partnerprogramm schließt Haftungsprivileg aus

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.07.2026, Az.: C-421/24

Das Hosting von Videos mit Werbung für entgeltliche Glücksspiele fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie. Die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme für Glücksspieltätigkeiten erfasst zwar die Glücksspielwerbung selbst, nicht aber deren neutrale technische Speicherung durch eine Videoplattform. Das Haftungsprivileg für Hosting-Anbieter greift jedoch nicht, wenn der Plattformbetreiber mit dem Kanalinhaber Werbeeinnahmen teilt und dabei die wesentlichen Inhalte des Kanals überprüft. Eine solche Prüfung vermittelt dem Betreiber konkrete Kenntnis vom Kernthema und schließt eine rein technische, automatische und passive Rolle aus.

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06. August 2026

OVG untersagt unsachliche Äußerungen des Rheinsberger Bürgermeisters

Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.07.2026, Az.: OVG 12 S 45/26 und OVG 12 S 55/26

Die Stadt Rheinsberg muss unsachliche Äußerungen ihres Bürgermeisters über den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unterlassen. Dazu gehören auch die herabwürdigenden Bezeichnungen „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ und „Ralfi“. Der Bürgermeister handelte nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in amtlicher Funktion, sodass seine Aussagen der Stadt zuzurechnen sind und nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt werden. Die Stadt muss außerdem mehrere Videos löschen, in denen die beanstandeten Äußerungen verbreitet werden.

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