

NEU im abmahnBAROMETER:
Uns erreicht eine Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH, welche durch Rechtsanwalt Tobias Selig ausgesprochen wurde. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Что творят мужчины“ („Was Männer wollen“) begangen hätte.
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Rechtsanwälte Waldorf mahnten einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Die Rechtanwälte Kornmeier & Partner mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Embassy of Music GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor.
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Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Dieses Mal im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany.
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Abermals mahnen die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Namen der Senator Film Verleih GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 118/12
Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Die Annahme einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – bedarf einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12
a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist.
b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.
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Abermals liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consultig Ltd. vor. Unser Mandant soll das Urheberrecht an einem Filmwerk verletzt haben.
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Die Techland Sp. Z o. o. mahnt durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel ab.
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Abermals hat Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH einen unserer Mandanten abgemahnt. Ihm wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Bring mich nach Hause“ der Musikgruppe „Wir sind Helden“ vorgeworfen.
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Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen im Namen der Embassy Of Music GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Das Unternehmen ARI Media Promotion hat die Rechtsanwälte Faustmann & Mielke beauftragt, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück "Wenn Im Dorf Die Bratkartoffeln Bluehn" von Markus Becker auszusprechen.
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Uns liegt eine Abmahnung der Zooland Music GmbH, ausgesprochen durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme "Summer Jam" von R.I.O. feat. U-Jean vor.
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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der Mango Distribution einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Adult-Content Filmwerk ab.
Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11
Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Eronite Media Ltd. durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk begangen zu haben.
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