Kann eine negative Bewertung überhaupt zulässig sein?

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Ja, auch eine negative Bewertung kann zulässig geäußert werden. Entscheidend für die Einstufung einer (negativen) Bewertung als zulässig ist zunächst, ob sich diese aus Werturteilen oder Tatsachenäußerungen zusammensetzt. Werden tatsächlich nur die eigenen subjektiven Wahrnehmungen in der Art und Weise dargestellt, dass diese rein sachlich ausfallen, ohne dass Beleidigungen oder Schmähkritik geäußert wird, so ist eine solche negative Bewertung durchaus zulässig. In einem solchen Fall muss man als Betroffener eine negative Bewertung im Internet dulden.

Eine Tatsachenbehauptung hingegen ist zumindest dann zulässig, wenn sie wahr ist. Da es sich hierbei um dem Beweis zugängliche Vorgänge handelt, kann deren Wahrheitsgehalt (zumindest theoretisch) tatsächlich geprüft werden.

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