Kann ich zudem das Portal, auf dem die Bewertung veröffentlicht wurde, in die Haftung nehmen?

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Ja, auch gegen den Betreiber eines Bewertungsportals kann dem Betroffenen ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zustehen. Zwar kann dem Portal-Betreiber grundsätzlich nicht auferlegt werden, jeden Eintrag vor dessen Veröffentlichung auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Erlangt er allerdings Kenntnis von einer falschen negativen Bewertung, so haftet auch er ab diesem Zeitpunkt. Der Betreiber hat den Beitrag daraufhin zu löschen oder zumindest bis zur Klärung des Sachverhalts „offline“ zu stellen.

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