EU leitet Verfahren gegen X wegen sexualisierter KI-Bilder ein

Ein Youtuber ahmte mittels KI die bekannte Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann nach und verwendete diese ohne dessen Einwilligung für seine Videos. Das LG Berlin II verurteilte ihn nun zur Zahlung eines fiktiven Honorars.
Die US-Software, die Sicherheitsbehörden dabei helfen soll, schneller Zusammenhänge zu erkennen und so Straftaten verhindern soll, steht weiterhin in der Kritik. Rechtlich steht Palantir (zumindest teilweise) auf wackligen Beinen.
Ein Video, das zwei Personen in der „Kiss-Cam“ von Coldplay zeigt, die sich zunächst noch in den Armen liegen und sich dann beschämt wegducken, ging viral. Darin lassen sich datenschutz- und urheberrechtliche Problemstellungen erkennen.
Da Meta ab dem 27. Mai damit beginnen will, EU-Nutzerdaten für das KI-Training zu verwenden, treten Verbraucherschützer vor das Gericht. Im Eilverfahren soll die geplante Nutzung für das KI-Training gestoppt werden, um einen irreparablen Datenverlust zu verhindern.
Datenschutz ist seit jeher ein bedeutsames und vieldiskutiertes Thema. Der folgende Blogbeitrag widmet sich um die Ausmaße bei einem Kontrollverlust über Daten.
Die EU-Staaten haben zwei Verordnungen gebilligt, die den Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Auswertung von Advance Passenger Information (API) vorgeben. Sinn und Zweck ist hierbei die Schließung von Lücken beim Erheben und Auswerten von Advance Passenger Information (API).
Das vermehrte Aufkommen von sog. Deepfakes entfacht eine intensive Debatte über die Notwendigkeit eines neuen Straftatbestandes. Deepfakes sind realistisch wirkende Medieninhalte aller Art (Video-, Bild- oder Tondateien), die mittels künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt werden. Problematisch ist, dass diese Methode häufig zur Verbreitung von Falschinformationen verwendet wird. Besonders häufig geht es dabei um die Herstellung von unechten pornografischen Inhalten sowie um politische Wahlbeeinflussung durch die Verfälschung von Aussagen hochrangiger Politiker.
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