Kontrollverlust über Daten ist nur ein kleiner Schaden

Datenschutz ist seit jeher ein bedeutsames und vieldiskutiertes Thema. Der folgende Blogbeitrag widmet sich um die Ausmaße bei einem Kontrollverlust über Daten.
Datenschutz ist seit jeher ein bedeutsames und vieldiskutiertes Thema. Der folgende Blogbeitrag widmet sich um die Ausmaße bei einem Kontrollverlust über Daten.
Die EU-Staaten haben zwei Verordnungen gebilligt, die den Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Auswertung von Advance Passenger Information (API) vorgeben. Sinn und Zweck ist hierbei die Schließung von Lücken beim Erheben und Auswerten von Advance Passenger Information (API).
Das vermehrte Aufkommen von sog. Deepfakes entfacht eine intensive Debatte über die Notwendigkeit eines neuen Straftatbestandes. Deepfakes sind realistisch wirkende Medieninhalte aller Art (Video-, Bild- oder Tondateien), die mittels künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt werden. Problematisch ist, dass diese Methode häufig zur Verbreitung von Falschinformationen verwendet wird. Besonders häufig geht es dabei um die Herstellung von unechten pornografischen Inhalten sowie um politische Wahlbeeinflussung durch die Verfälschung von Aussagen hochrangiger Politiker.
Das OLG Nürnberg hat geklärt, wann einem Hostprovider, wie YouTube, eine Löschpflicht von Videos zukommt. Ausschlaggebend hierfür sind die Abwägung von Persönlichkeitsrechten von Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit des Providers, und ob es sich bei dem gesagten um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt.
Die Pläne zur Einführung des digitalen Euros (digitales Zentralbankgeld) stellt für die Datenschützer der IWGDPT ein Risiko für den Datenschutz der Nutzer dar, insbesondere könne in Grundrechte unverhältnismäßig eingegriffen werden oder einzelne Personen oder Gruppen könnten diskriminiert oder ausgeschlossen werden. Um dies zu verhindern möchte die Arbeitsgruppe, dass der Datenschutz von Beginn an in der Planungsphase beachtet wird und die Auswirkungen auf Grundrechte abgeschätzt werden. Außerdem soll zunächst geklärt werden, ob es einen Bedarf an der Einführung gebe, da ansonsten die Risiken die Vorteile überwiegen.
Der Bundesrat hat am 05. Juli 2024 einen Gesetzesentwurf zur strafrechtlichen Regulierung von Deepfakes beschlossen. Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit zur Stellungnahme bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht wird.
Nachdem Satiriker Jan Böhmermann in der Werbung des Imkers Rico Heinzig eine Persönlichkeitsverletzung gesehen hatte, da sein Bildnis und Name für diese verwendet wurden, stellte sich nun auch das OLG Dresden, wie das LG Dresden zuvor, auf die Seite des Imkers. Die Werbung soll ein "Ereignis der Zeitgeschichte" darstellen und einen satirischen Charakter innehaben.
Aufgrund eines Datenlecks bei dem Verantwortlichen über ein Telefoniesystem, welches die Privatssphäre von Gefangenen erhöhen sollte, konnten private Daten der Gefangenen und deren Gesprächspartner im Internet eingesehen werden. Wie viele Unbefugte Zugriff auf die Daten hatten ist nicht bekannt, aber die Sicherheitslücke sei bereits geschlossen.
Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragte für Datenschutz, kritisierte den Testbetrieb der Polizeisoftware VeRA mit echten Personendaten und forderte das Landeskriminalamt auf, diesen einzustellen. Er sieht keine ausreichende Rechtsgrundlage, die einen testweisen Betrieb rechtfertigen würde, gegeben.
Das Oberlandesgericht Hamburg stellt erstmals klar, dass ausländischen Staaten kein allgemeines Persönlichkeitsrecht zusteht und sie ihre Ansprüche gegen unliebsame Berichterstattung nicht auf einen strafrechtlichen Schutz aus den Ehrdelikten stützen können.