Inhalte aus der Kategorie: „Persönlichkeitsrecht“

18. Mai 2016

Große Teile von Böhmermanns „Schmähkritik“ verboten

Hand hält eine rote Karte

Auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Moderator und Satiriker Jan Böhmermann erlassen. Grund des Antrags war das von Böhmermann vorgetragene Gedicht „Schmähkritik“ in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“. Große Teile dieses Gedichts – um genau zu sein ganze 18 Zeilen des 24-Zeilers - darf Böhmermann nun nicht mehr wiederholen, andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

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29. April 2016

Bundesnetzagentur geht entschieden gegen Spionagekameras vor

Video Camera

Versteckte Kameras, die derart in oder an Alltagsgegenständen angebracht sind, dass sie heimlich Bilder und Videos aufnehmen können, sind in Deutschland gemäß § 90 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz verboten. Derartige Spionagekameras werden jedoch immer häufiger zu immer niedrigeren Preisen verkauft, außerdem verbessert sich die verbaute Technik stetig. Die Bundesnetzagentur will daher zukünftig entschiedener gegen entsprechende Webangebote vorgehen und sowohl Verkäufer als auch Erwerber zur Vernichtung der Überwachungskameras anhalten.

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26. April 2016

Urteil zum BKA-Gesetz: Verfassungsrichter fordern mehr Schutz für Privatsphäre

Wegweiser mit der Aufschrift Bundesverfassungsgericht

Das Bundeskriminalamt hat seit Anfang 2009 auf der Grundlage des BKA-Gesetzes weitreichende Befugnisse zur Terrorabwehr. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die derzeitige Ausgestaltung der Befugnisse zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt und das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.

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19. April 2016

„Böhmermann-Gedicht“ auf Demonstration nicht erlaubt

Steintafel an einer Hauswand auf der "Grundrechte" steht, darunter ein Pfeil nach rechts

Das umstrittene Gedicht „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann hat auf einer Demonstration vor der türkischen Botschaft nichts verloren, so das Berliner Verwaltungsgericht. Begründet wurde das Verbot vom Gericht dadurch, dass das öffentliche Zeigen und Rezitieren des Gedichts geeignet sei, den Verdacht einer Straftat zu begründen. Geplant war laut Veranstalter, dass die Teilnehmer dieser sogenannten „Ziegendemo gegen Beleidigung“ mit Ziegenmasken, Kopftüchern und Schrifttafeln mit Ausschnitten des Gedichts, vor der türkischen Botschaft in Berlin demonstrieren.

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13. April 2016

Fall Böhmermann: Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen den Moderator und Satiriker

blaues Straßenschild mit der Aufschrift Meinungsfreiheit

Die Meinungs- und Pressefreiheit wird in Deutschland groß geschrieben und gilt als eines der bedeutendsten Grundrechte. Allerdings bestehen im deutschen Recht auch hierfür gewisse Grenzen, die es einzuhalten gilt. Der ZDF-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan in der Sendung „ZDF Neo Royal“ nach eigener Aussage bewusst nah an diese Grenze herangewagt. Nachdem sowohl die türkische Regierung als auch Präsident Erdogan selbst eine Strafverfolgung von Jan Böhmermann gefordert hatten, beschäftigt die Frage, ob er die Grenzen der Zulässigkeit überschritten hat, derzeit nicht nur die Staatsanwaltschaft Mainz, sondern auch die deutsche Bundesregierung.

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24. März 2016

Kinder von Oliver Kahn scheitern vor EGMR

Ein Paparazzo sitzt im Auto und fotografiert mit seiner Kamera

Die Kinder des ehemaligen Fussball-Nationaltorhüters Oliver Kahn haben vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) einen jahrelangen Rechtstreit gegen den Burda-Verlag verloren. Konkret ging es um die unerlaubte Veröffentlichung mehrerer Fotos in zwei Boulevard-Magazinen. Katharina-Maria und David Kahn hatten in ihrer auf Art. 8 EMRK gestützten Beschwerde geltend gemacht, die deutsche Rechtordnung schütze sich nicht hinreichend vor privaten Eingriffen in ihr Privat- und Familienleben.

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08. März 2016

Altkanzler Helmut Kohl zieht mit Millionenklage vor Gericht

Aufgeschlagenes Buch, im Hintergrund weitere Bücher
Der Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und dessen Ex-Biografen Heribert Schwan ist in die nächste Runde gegangen. Vor dem Kölner Landgericht begann nun die mündliche Verhandlung über eine Klage mit einer Rekordsumme von mindestens fünf Millionen Euro aufgrund der Persönlichkeitsrechtsverletzung in den sogenannten Kohl-Protokollen. Dabei geht es um nicht freigegebene Kohl-Zitate in Form von Mitschnitten von insgesamt 630 Stunden Gespräch, die Schwan mit Kohl geführt hatte.
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25. Februar 2016

Richter wegen Facebook-Foto für befangen erklärt

Richter liest Dokumente hinter dem Richterpult

Der Bundesgerichtshof hat den Vorsitzenden Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Rostock auf Grund seines Profilbildes bei Facebook für befangen erklärt und eines seiner Urteile aufgehoben. Der seit 1996 am Landgericht tätige Richter hatte auf seinem privaten, jedoch öffentlich zugänglichen Facebook-Profil, ein Foto veröffentlicht, welches ihn auf der Terrasse mit einem Bierglas sitzend und in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause. JVA.“ zeigte.

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11. Februar 2016

OLG München: Verletzung der Privatsphäre von Michael Schumacher

Strichmännchen mit Megaphon
Auch nach über zwei Jahren ist der folgenschwere Skiunfall des ehemaligen mehrfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher ein Thema für die mediale Berichterstattung. Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Urteil nun, dass einige Medien bei der Berichterstattung über den körperlichen Zustand Schumachers zu weit in dessen Privatsphäre eingedrungen seien. Die Berufung der Medienunternehmen gegen die entsprechenden Urteile wurde weitestgehend zurückgewiesen.
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18. Dezember 2015

Bayern erlaubt Vorratsdatenspeicherung auch für den Verfassungsschutz

gelbes Ortschild mit der Aufschrift "Vorratsdatenspeicherung"

In dieser Woche ist das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bundesweit in Kraft getreten. Ab sofort werden sämtliche Kommunikationsdaten aller Bundesbürger für bis zu zehn Wochen gespeichert und können bei Verdacht einer besonders schweren Straftat von Polizei und Staatsanwaltschaft angefordert werden. Bayern geht bei seinen Landesgesetzen noch einen Schritt weiter und gewährt auch dem Verfassungsschutz Zugriff auf die sensiblen Daten.

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