Große Teile von Böhmermanns „Schmähkritik“ verboten
Auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Moderator und Satiriker Jan Böhmermann erlassen. Grund des Antrags war das von Böhmermann vorgetragene Gedicht „Schmähkritik“ in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“. Große Teile dieses Gedichts – um genau zu sein ganze 18 Zeilen des 24-Zeilers - darf Böhmermann nun nicht mehr wiederholen, andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.