Persönliche Daten als „geistiges Eigentum“?
Um die Daten des Einzelnen in einer immer weiter digitalisierten Welt künftig besser zu schützen, schlägt eine Forschergruppe bei einer Fachkonferenz am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor, Datenschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht miteinander zu vereinigen. In der Folge sollen Nutzer ihre persönlichen Daten wie „geistiges Eigentum“ schützen und deren unberechtigte Verwendung abmahnen können.