Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig
Nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die deutsche Regelung gegen Europarecht verstößt. Die neue Regelung, dass Verbindungsdaten der Internetnutzer zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen zu speichern sind, sollte eigentlich ab 1.Juli 2017 gelten. Aufgrund des neuersten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 22.06.2017 können Telekommunikationsunternehmen vorerst nicht verpflichtet werden die vorgeschriebene Speicherpflicht umzusetzen.