Bundesverfassungsgericht stellt weitgehende Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes fest
Das BVerfG setzte sich genauestens mit dem bayerischen Verfassungsschutzgesetz auseinander und stellte fest, dass dieses in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Dieses Grundsatzurteil zu den Schranken und Eingriffsschwellen die an den Verfassungsschutz zu stellen sind, wird wohl nicht nur für den Freistaat, sondern auch auf die Gesetze der anderen Länder Auswirkungen haben.

