Gesetz gegen Hass im Netz verfassungswidrig?
Das bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist laut mehreren Gutachten möglicherweise verfassungswidrig. In dem Gesetz ist unter anderem eine Plicht für soziale Netzwerke bzw. deren Anbieter vorgesehen, strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt zu melden. Derzeit liegt das Gesetz zur Ausfertigung bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.