Datenauswertung bei Fluggästen nur mit guter Begründung erlaubt
Das BKA ist für die Bekämpfung von Kriminalität zuständig, um den Schutz des Landes und seiner Bürger zu gewährleisten. Dafür müssen Daten analysiert, verglichen und ausgewertet werden. Kürzlich hatte das BKA Daten von Flugpassagieren, welche innerhalb der EU oder von der EU in einen Drittstaat reisten, mit polizeilichen Datenbanken verglichen. Wie das VG Wiesbaden jetzt festgestellt hat, geschah dies ohne hinreichende Rechtsgrundlage.