Wann besteht eine Löschpflicht nach DSA und DSGVO?
Das OLG Nürnberg hat geklärt, wann einem Hostprovider, wie YouTube, eine Löschpflicht von Videos zukommt. Ausschlaggebend hierfür sind die Abwägung von Persönlichkeitsrechten von Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit des Providers, und ob es sich bei dem gesagten um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt.

