Kann ich negative Bewertungen entfernen lassen, wenn diese unzutreffend sind?

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Stellt die negative Bewertung eine bewiesene, unwahre Tatsachenbehauptung dar, sind die Voraussetzungen einer Formalbeleidigung nach § 192 StGB erfüllt oder wurde die Bewertung mit ehrverletzender Schmähkritik oder Beleidigungen versehen, sodass die Grenzen zur freien Meinungsäußerung nachweislich überschritten wurden, kann ich diese als Betroffener entfernen lassen.

Es ist dabei nicht nur eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts denkbar, sondern auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, wenn bspw. planmäßig Konkurrenz-Anbieter negativ bewertet werden, damit sie selbst besser dastehen

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