Helene Fischer wehrt sich erfolgreich gegen die NPD
Helene Fischer muss die Verwendung ihres Hits „Atemlos“ im Wahlkampf der NPD nicht dulden.
Fischer hatte bereits im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt, diese wurde jedoch auf Antrag der rechtsextremen Partei wieder aufgehoben. Das Thüringer Oberlandesgericht hat nun in dem Berufungsprozesses den Erlass der einstweiligen Verfügung bestätigt.