Inhalte aus der Kategorie: „Urheberrecht“

13. Oktober 2015

Helfer von Kino.to zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

Silberne Handschellen liegen auf einer weißen Tastatur.

Im Jahr 2011 ist aufgrund einer Razzia das Onlineportal „Kino.to“ aufgeflogen und geschlossen worden. Nachdem vor drei Jahren dann der Gründer des Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wurden nun zwei weitere mutmaßliche Beteiligte vom Amtsgericht Leipzig zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

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29. September 2015

Warner Music hat kein gültiges Urheberrecht an „Happy Birthday“

Megafon mit Musiknoten und dem Schriftzug "Happy Birthday", im HIntergrund bunte Girlanden

Das Geburtstagslied “Happy Birthday To You” gehört zu den bekanntesten Liedern der Welt und wohl auch zu den lukrativsten. Rund 5000 Dollar am Tag an Lizenzgebühren brachte das Lied dem Musikverleger Warner/Chappell Music ein, der das Urheberrecht für sich beansprucht. Wurde der Song öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet, bat Warner zur Kasse und nahm so jedes Jahr um die zwei Millionen Dollar ein.

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02. September 2015

BGH: Revisionsverfahren zum Umfang der Nachforschungspflicht bei Filesharing-Fällen

Mann übergibt Brief mit Abmahnung

Der Bundesgerichtshof wird sich in naher Zukunft mit weiteren, derzeit noch strittigen Fragen in der Rechtsprechung im Bereich des Filesharings auseinandersetzen zu haben. Im konkreten Fall hatte die Constantin Film Verleih GmbH, die anwaltlich von der Münchener Abmahn-Kanzlei Waldorf Frommer vertreten wurde, den Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden war, abgemahnt. Nachdem der Anschlussinhaber zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, sich aber geweigert hatte, auch die geltend gemachten Abmahnkosten und Schadensersatz zu zahlen, kam es zur Klage.

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02. September 2015

Separates Verbot für Online-Teaser?

Presse auf Würfel mit Zeitungsabschnitten im Hintergrund

Das Oberlandesgericht Köln äußerte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Grünen-Politiker Daniel Mack und der Bild GmbH, die über eine Verdachtsberichterstattung stritten, ob ein separates Verbot für Online-Teaser in Betracht komme.

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28. August 2015

Vorerst kein YouTube Gaming in Deutschland

weißer "LIVESTREAM" Schriftzug vor rotem Hintergrund

Der Internetkonzern YouTube hat am 26.08.2015 seine neue Livestreaming-Plattform „YouTube Gaming“ gestartet. Diese ist in Deutschland jedoch vorerst nicht verfügbar. Statt eines Livestreams sehen potentielle Zuschauer nur den Hinweis „Live Streaming ist wegen Rechteproblemen in Deutschland leider nicht möglich“.

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15. Juli 2015

Panoramafreiheit: Keine Reform des Urheberrechts in der EU

Frau fotografiert Big Ben in London

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament gegen eine europaweite Einschränkung der Panoramafreiheit gestimmt. So bleibt es jedem Mitgliedsland selbst überlassen, ob und wieweit sie die Panoramafreiheit einschränken. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte empfohlen, die Panoramafreiheit nach dem Vorbild Frankreichs, Italiens, Belgien, Luxemburgs und Griechenlands einzuschränken. In diesen Ländern dürfen ohne Einwilligung keine Fotos von öffentlichen Bau- und Kunstwerken für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

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03. Juli 2015

GEMA verliert langjährigen Prozess gegen YouTube

weißes Wiedergabe-Zeichen auf rotem Knopf

Nach dem jahrelangen Streit (seit 2009) zwischen der GEMA und YouTube hat das Landgericht München nun entschieden, dass YouTube keinen Schadensersatz an die GEMA für die Bereitstellung von Musikvideos zahlen muss, welche von Internetnutzern hochgeladen werden.

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15. Mai 2015

YouTube: Videosperrungen im Namen der GEMA sind rechtswidrig

Youtube Sperrtafel in weißer Schrift vor dunklem HIntergrund

Wohl jeder, der die Videoplattform YouTube auch zum Musikhören nutzt, hat den Hinweis schon einmal zu lesen bekommen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“. Der Hinweis ist in dieser Form jedoch rechtswidrig, weil er den Eindruck erweckt, dass die GEMA das Video hat sperren lassen. Diese Sperrungen werden aber von YouTube selbst vorgenommen.

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