Verlag C. H. Beck legt Verfassungsbeschwerde gegen VG-Wort-Urteil des BGH ein
Der Verlag C. H. Beck reagiert auf das VG-Wort-Urteil des BGH vom 21. April und legt Verfassungsbeschwerde zum BVerfG ein. Damit geht der Streit um die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in die nächste Runde.

