Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

10. September 2012

Wer A sagt muss auch K sagen

Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.07.2012, Az.: 1 U 257/11 - 76 Das OLG Saarbrücken hob ein Urteil des LG auf, wonach die Wortmarke "Am." die Wortmarke "a." bzw. die Wort-/Bildmarke "ak.. Die exklusive Polstermarke!" verletzt hätte. Denn für eine Verwechslungsgefahr sei zum einen die Identität/ Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und zum anderen die Identität/Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren erforderlich. Durch die stark verschieden klingenden Wortanfänge bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr. Zudem beschränkt sich die Marke "Am." auf Küchenmöbel, wohingegen die Marke "a." effektiv nur für Polstermöbel verwendet werde.
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30. August 2012

MIT KÖPFCHEN

Beschluss des BPatG vom 21.08.2012, Az.: 27 W (pat) 545/11 Der Eintragung der Wortfolge "MIT KÖPFCHEN" für diverse Warengruppen steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen. Die sehr gebräuchliche Wortfolge wird das allgemeine Publikum lediglich als anpreisende Werbeaussage mit dem Sinngehalt, dass klug vorgehende Verbraucher das jeweilige Produkt erwerben würden, verstehen.
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21. August 2012 Top-Urteil

Europäischer Gerichtshof entscheidet, wer .eu-Domains registrieren darf

Computer-Maus im EU-Design ist mit einer EU-Flagge verbunden.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C‑376/11

Die Top-Level-Domain „.eu“ erfreut sich großer Beliebtheit: Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden bereits mehr als 3,5 Millionen Domains registriert. In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2012 hatte das Gericht nun letztinstanzlich zu entschieden, wem überhaupt das Recht zusteht, eine solche Domain zu registrieren.

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09. August 2012

Bogner B/Barbie B

Urteil des BGH vom 02.02.2012, Az.: I ZR 50/11 a) Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen. b) Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen aus, wenn der Verkehr nicht daran gewöhnt ist, aus einem Einzelbuchstaben gebildete Marken mit dem Lautwert des Einzelbuchstabens ohne weitere Zusätze zu benennen. c) Bestehen die kollidierenden Zeichen jeweils aus einem einzelnen Buchstaben, haben bildliche Zeichenunterschiede bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit ein wesentlich größeres Gewicht als bei normalen Wortzeichen.
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07. August 2012

Keine Vertragsstrafe nach Löschung einer Marke

Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2012, Az.: 6 U 187/10

Beruft sich eine Partei auf ein Vertragsstrafeversprechen, so muss diese den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen sich gelten lassen, wenn die dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegende Marke bestandskräftig gelöscht wurde.
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07. August 2012

„OPTIMA“ – als Markenname nicht optimal geeignet

Beschluss des BPatG vom 20.06.2012, Az.: 28 W (pat) 14/11 Dem Zeichen „OPTIMA“ kommt im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine ausreichende Unterscheidungskraft zu, um als Marke eintragungsfähig zu sein. Zu eng ist die sinnbildliche Verknüpfung mit dem deutschen Adjektiv „optimal“ und dessen Verwendung in der Alltagssprache. Auch wenn bei anderen Marken-Bezeichnungen das „optimal“ als Bestandteil bereits eingetragen wurde, so müsse doch jedes Mal aufgrund des Kontextes neu entschieden werden. In diesem Fall steht der allgemein werbliche Begriffsinhalt im Vordergrund, womit die Marke nicht als schutzbegründende Abwandlung aufgefasst werden kann.
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31. Juli 2012

„Café Merci“ beutet „Merci“ nicht aus

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.05.2012, Az.: 6 W 36/12 Die Einbettung der Marke „Merci“ in die Zeichen „Café Merci“ ist zumindest dann nicht als unlautere Rufausbeutung einzustufen, wenn dem Leistungsangebot von „Cafe Merci“ nicht allein deswegen eine höhere Beachtung oder Wertschätzung entgegengebracht wird, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen eine gedankliche Verbindung hergestellt wird.
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27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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24. Juli 2012

„GIB DIR DEN KICK“ gibt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft

Beschluss des BPatG vom 24.05.2012, Az.: 25 W (pat) 544/11 Die schlagwortartige Wortfolge "GIB DIR DEN KICK" verfügt nicht über ausreichend Unterscheidungskraft. Sie gibt den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft, vielmehr stellt sie in Verbindung mit den beanspruchten Waren - Süßwaren, Kaugummi, Bonbons, etc. - einen Kaufappell dar, der die Verbraucher zum Kauf der als anregend oder berauschend beworbenen Produkte bewegen soll.
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24. Juli 2012

Honda-Grauimport

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 17/11 a) Wiederholte gleichartige Markenverletzungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, lösen jeweils einen neuen Unterlassungsanspruch aus und lassen die für die Beurteilung des Zeitmoments bei der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu beginnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 V ZR 169/04, NJWRR 2006, 235, 236; Klarstellung zu BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, GRUR 1993, 151, 153 = WRP 1993, 101 Universitätsemblem). b) Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Immaterialgüterrecht allein, dass ein Schutzrechtsinhaber seine Rechte im Hinblick auf bestimmte konkrete bereits begangene oder noch andauernde Rechtsverletzungen nicht mehr durchzusetzen vermag.
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