Abmahnung des Herrn Ring durch Rechtsanwälte Brandt Peetz & Partner
Unser Mandant erhielt von den Rechtsanwälten Brandt Peetz & Partner ein Abmahnschreiben, da er bei der Internetplattform ebay fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll.

Unser Mandant erhielt von den Rechtsanwälten Brandt Peetz & Partner ein Abmahnschreiben, da er bei der Internetplattform ebay fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll.
In einem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage wird einem unserer Mandanten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Er soll gegen das Elektrogesetz verstoßen und damit unlauter gehandelt haben.
Kürzlich wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da von ihm ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß begangen worden sein soll, indem er mit Selbstverständlichkeiten geworben habe.
In der vergangenen Zeit haben wir mehrere Unternehmen beraten und vertreten, die Abmahnungen von Marco Ribbe, Inhaber des „Lost Legends Shops“ erhalten haben.
Wieder liegt uns ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage vor, da einer unserer Mandanten gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben soll. Er habe in seiner Wiederrufs- und Rückgabebelehrung fehlerhaft über die Rückgabefrist belehrt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.
Kürzlich wurde unser Mandant von der HUK-COBURG abgemahnt, da er sich bezüglich einer Werbung wettbewerbswidrig verhalten haben soll.
Erneut erreichte uns ein Schreiben der Leuchtenzentrale.de, in welchem unsere Mandantin wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt wurde.
Unser Mandant erhielt ein Abmahnschreiben, in welchem ihm vorgeworfen wird, fehlerhafte Informations- und Belehrungspflichten im Fernabsatz verwendet und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen zu haben.
Unser Mandant wurde wegen angeblich unlauteren Verhaltens abgemahnt, da er bei seinen Angeboten im Internet eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet haben soll.
Die Systemmarketing GmbH mahnte unsere Mandantin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Telemediengesetz (TMG) ab und machte einen Unterlassungsanspruch aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten.
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