Bin ich verpflichtet, dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen?
Kategorie(n): Widerrufsrecht
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Ja, Händler sind seit dem 13.06.2014 verpflichtet, ihren Kunden das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des Muster-Widerrufsformulars durch die Kunden ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Händler haben aber die Möglichkeit, neben dem gesetzlichen Widerrufsformular auch ein eigenes Widerrufsformular im Online-Shop anzubieten, um ihren Kunden so zum Beispiel eine Stornierung der Bestellung zu ermöglichen.
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