Wann muss ich als Verbraucher Wertersatz leisten?
Wertersatz muss nach neuer gesetzlicher Regelung nur noch für einen Wertverlust der Ware geleistet werden. Der Wertverlust muss auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen sein, der nicht zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenart und Funktionsweise notwendig war. Weitere Voraussetzung ist, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet worden ist. Für gezogene Nutzungen muss kein Wertersatz mehr gezahlt werden.
Kategorie(n): Widerrufsrecht