Wer trägt im Falle eines Widerrufs die Versandkosten?

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Im Falle eines Widerrufs hat der Unternehmer grundsätzlich die Kosten für die Lieferung der Ware zurückzugewähren. Die Hinsendekosten sind jedoch der Höhe nach gedeckelt. Entscheidet sich der Verbraucher nicht für den günstigsten vom Unternehmer angebotenen Standardversand, so muss der Unternehmer die zusätzlichen Kosten nicht tragen (z.B. Aufschläge für Expressversand).

Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, unabhängig vom Wert der zurückgeschickten Ware, sofern er vom Unternehmer über die Kostentragungspflicht informiert wurde. Der Verbraucher ist verpflichtet, auch nicht-paketversandfähige Ware an den Unternehmer zurücksenden und muss gegebenenfalls selbst eine Spedition beauftragen. Der Unternehmer kann jedoch nach wie vor anbieten, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Kategorie(n): Widerrufsrecht
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