Muss der Widerruf in Textform erklärt werden?
Kategorie(n): Widerrufsrecht
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Nein. Anders als nach der Rechtslage bis zum 12.06.2014 existiert ein Formerfordernis nicht mehr. Der Widerruf kann nicht nur per Brief, Fax oder E-Mail, sondern auch mündlich (z.B. telefonisch) erklärt werden.
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