Welche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt es?
Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in § 312g BGB geregelt.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Ausnahmen kurz vor:
Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, wie zum Beispiel nach Maß geschneiderte Kleidungsstücke, oder Waren, die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sind.
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird, sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Versiegelte Ware, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn das Siegel nach Lieferung entfernt wurde. Voraussetzung ist, dass die Versiegelung eindeutig als solche erkennbar ist und sich von einer normalen Verpackung unterscheidet.
Auch bei versiegelten Datenträgern, wie CDs und DVDs, besteht nach Entfernen der Versiegelung durch den Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr.