Wann und wie muss ich als Händler meinen Kunden das Widerrufsformular zur Verfügung stellen?

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Das gesetzliche Widerrufsformular muss dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Online-Händler müssen ihren Kunden das Widerrufsformular in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise bereitstellen, zum Beispiel auf der Website des Online-Shops zusammen mit der Widerrufsbelehrung.

Nach Vertragsschluss müssen Händler ihren Kunden das Widerrufsformular innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware, auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen. Dies kann in Papierform erfolgen oder aber auch in Form einer Email.

Kategorie(n): Widerrufsrecht
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