Muss das Widerrufsformular so gestaltet sein, dass es online ausgefüllt und abgeschickt werden kann?

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Nein, der Unternehmer kann den Verbrauchern die Möglichkeit einräumen, das Widerrufsformular online, zum Beispiel auf seiner Website, auszufüllen und zu übermitteln, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Bietet ein Händler diese Möglichkeit an und macht ein Kunde davon Gebrauch, so ist er verpflichtet, dem Kunden den Zugang der Widerrufserklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.

Kategorie(n): Widerrufsrecht
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