Was ist Application Service Providing (ASP)?

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Unter Application Service Providing versteht man das Zugänglichmachen von Anwendungssoftware über das Internet gegen ein Entgelt. Die Software verbleibt dabei beim Anbieter und wird von den Anwendern direkt über den Server des Anbieters genutzt, ohne dass eine lokale Installation auf den Rechnern der Nutzer erforderlich ist. Der Anwender erhält also die Möglichkeit, für einen festgelegten Zeitraum in mietähnlicher Weise mit der Software arbeiten zu können.

Da der Application Service Providing-Vertrag gesetzlich nicht geregelt ist, sollten die Leistungspflichten vertraglich möglichst genau festgelegt werden. Maßgeblich ist auch hier, welche Art von Software hier zur Verfügung gestellt wird. Fehlen im Vertrag Regelungen bezüglich einer Fragestellung, so muss auf die gesetzlichen Regelungen des Miet-, Dienstvertrags- und Werkvertragsrechts zurückgegriffen werden.

Kategorie(n): Internetrecht, IT-Recht
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