Wie wird Standardsoftware praktisch überlassen?
Wird eine Standardsoftware auf Dauer überlassen, so liegt ein Sachkauf vor. Es wird also ein Kaufvertrag abgeschlossen. Die Überlassung der Software erfolgt durch Übergabe eines Datenträgers oder eines Lizenzschlüssels und Einräumung von Nutzungsrechten an der Software.
Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp. (Az.: C-128/11) klar, dass es sich bei einer dauerhaften Softwareüberlassung gegen ein Entgelt stets um einen Kaufvertrag handelt, bei dem nicht nur die Nutzungsrechte übertragen werden, sondern auch das Eigentum an der Software. Dies gilt auch dann, wenn Softwarehersteller in ihren Verträgen Formulierungen wie „Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.“ oder Ähnliches verwenden.