Welche Arten von IT-Verträgen gibt es?

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Im Bereich des IT-Rechts gibt es unterschiedliche Vertragsarten, welche die Regelung verschiedener Sachverhalte zum Gegenstand haben. Den einen gesetzlich geregelten IT-Vertrag gibt es nicht.

So existieren Verträge

  • zur Überlassung von Hardware und Software,
  • zur Erstellung von Individualsoftware,
  • über IT-Dienstleistungen (wie beispielsweise Consulting, Wartungs- und Pflegeverträge sowie Hosting-Verträge).

Schließlich gibt es Sonderformen von Verträgen, beispielsweise für Freeware, Open Source Software, Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS).

Wichtig ist es, zu wissen, welcher gesetzlich geregelte Vertragstypus (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag) auf den jeweiligen IT-Vertrag anwendbar ist. Die gesetzlichen Regeln kommen immer dann zur Anwendung, wenn im Vertrag bezüglich einer Fragestellung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Kategorie(n): IT-Recht
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