Was ist eigentlich ein Webhosting-Vertrag?
Beim Webhosting stellt ein sogenannter Provider Speicherplatz für die Webseiten des Kunden auf einem Server bereit und sorgt für eine Anbindung an das Internet unter einer bestimmten Domain. Der Webhosting-Vertrag als solcher ist im BGB nicht geregelt. Da der Provider unterschiedliche Leistungen erbringt, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen typengemischten Vertrag handelt. Abhängig von der konkreten Formulierung des jeweiligen Webhosting-Vertrags und dem Willen der Vertragsparteien können Regelungen des Miet-, Dienst- oder Werkvertragsrechts zur Anwendung kommen. Die Zuweisung von Speicherplatz auf dem Server stellt beispielsweise eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung für eine gewisse Zeit dar, so dass nach herrschender Meinung auf diesen Vertragsbestandteil Mietrecht anzuwenden ist.