Was versteht man unter „Software as a Service“ (SaaS)?

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Bei dem Modell „Software as a Service“ kann der Kunde eine Software-Anwendung online durch Cloud-Computing nutzen. Der Nutzer zahlt hierfür ein Entgelt an den Provider, der die Software bereitstellt und sich um Wartung und Aktualisierung kümmert. Je nach Vertrag wird ein monatlicher Betrag oder eine On-Demand-Lösung vereinbart, bei der die Kunden je nach Bedarf nutzen und zahlen. Die Nutzer ersparen sich so die hohen Anfangsinvestitionen für den Kauf von Softwarelizenzen.

Das Konzept „Software as a Service“ ist dem Application Service Providing sehr ähnlich. In der IT-Branche wird „Software as a Service“ als Nachfolgemodell von Application Service Providing bezeichnet, da es einen größeren Einsatzbereich bietet.

Kategorie(n): Internetrecht, IT-Recht
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