Wie kann die Haftung durch den Software-Hersteller beschränkt werden?
Ein Software-Hersteller hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um die Haftung gegenüber seinen Vertragspartnern zu beschränken: in individuell ausgehandelten Verträgen und in AGB. Wird ein Vertrag individuell ausgehandelt, so kann die Haftung für einfache Fahrlässigkeit und auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Grobe Fahrlässigkeit wird definiert als besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Es wird das außer Acht gelassen, was jedem hätte einleuchten müssen. Die Haftung für Vorsatz kann in keinem Fall ausgeschlossen werden. In AGB, also einseitig vorformulierten Vertragsbedingungen, ist ein Haftungsausschluss nur für einfache Fahrlässigkeit möglich. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darf die Haftung jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sondern kann nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt werden.