Was versteht man unter geschäftlichem Handeln?

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„Geschäftliche Handlungen“ werden in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG definiert:  „Jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.“

Kategorie(n): Wettbewerbsrecht
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