hochspezialisiert auf die Bereiche Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht
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Mehr als hundert Interviews unserer Rechtanwälte- und Fachanwälte sind in
über hundert verschiedenen Medien erschienen.
kanzlei.biz | Referenzen - Unsere Interviews
Die Anwaltskanzlei Hild war bereits 2001 als eine der ersten Kanzleien bundesweit im Internetrecht tätig.
kanzlei.biz | Internetrecht & IT-Recht
rechts- und abmahnsichere AGBs und Webseiten-Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte
kanzlei.biz | AGB & Webseiten-Prüfung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten, Kanzleien.
Durch diese Praxiserfahrung können wir ein taktisch sinnvolles Vorgehen sicher für Sie einschätzen.
Wir wissen wie wir Ihre Interessen wirkungsvoll durchsetzen können.
kanzlei.biz | Abwehr Abmahnungen
Im Verletzungsfall setzen wir Ihre Rechte sodann effektiv durch.
kanzlei.biz | Gewerblicher Rechtsschutz
Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir fast ausschließlich deutschlandweit tätig.
Im Regelfall nehmen wir auch alle Termine für Sie persönlich wahr.
Sie befinden sich hier: kanzlei.biz > FAQs > Wettbewerbsrecht > Worin besteht der Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher?
Ein Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Willen der Handelnde tatsächlich innehat, sondern wie er sich objektiv in seinem Handeln gegenüber Dritten verhält.
Der Unternehmer hingegen ist gem. § 14 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Es kommt alleine darauf an, wofür das Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.
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