Was versteht man unter „Wettbewerb“?

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Der Begriff Wettbewerb entwickelte sich im 19. Jahrhundert als Ersatz für das Wort „Konkurrenz“. Was im Sport der Wettkampf, die Auseinandersetzung zwischen Konkurrenten und dem Zielstreben auf den Sieg ist, lässt sich recht einfach auf den wirtschaftlichen Wettbewerb übertragen: Jeder Wettbewerber möchte möglichst gute Marktanteile und hohe Profite, welche im Regelfall automatisch einhergehen mit einer Schwächung des Konkurrenten.

Man bewirbt sich also mit anderen um die Wette mit dem Ziel, die Konkurrenz zu seinem eigenen Vorteil zu beeinträchtigen, insbesondere im Absatz zu behindern und zu stören. Wettbewerb kann allerdings nur dort stattfinden, wo beide Parteien Waren und Dienstleistungen desselben Hintergrunds gegenüber Endverbrauchern absetzen.

Kategorie(n): Wettbewerbsrecht
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